Hintergrund ist der Kauf eines Lehman-Zertifikates eines deutschen Anlegers im Jahr 2008 in Höhe von 30.000 Euro. Dem Zertifikatkauf lag eine Ratingbewertung der Lehman Brothers Muttergesellschaft sowie der als Emittent auftretenden Tochtergesellschaft von „A+“ durch Standard & Poors zugrunde. Auf dieses Rating nahmen die Verkaufsprospekte ausdrücklich Bezug.
„Ratingagenturen sind bisher auch vom Gesetzgeber weitestgehend unkontrolliert. Dabei haben deren Bewertungen weitreichende Folgen für den globalen Finanzmarkt, wie die jüngste Euro-Krise gezeigt hat. Auch private Anleger vertrauen bei ihren Entscheidungen auf die werbewirksamen Anpreisungen, wenn Emittenten oder Produkte mit guten Ratings versehen sind“, erklärt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von KWAG.
Im vorliegenden Fall vertraute der Kläger auf das „A+“ Rating durch Standard & Poors und sah deshalb kein Risiko bei einer Investition in Lehman-Zertifikate. Noch drei Tage vor der Lehman-Pleite hatte S&P die Lehman-Brothers Muttergesellschaft mit „A“ bewertet. „Methodik und Zustandekommen der Ratings sind völlig undurchsichtig. Die Agenturen haben bisher darauf gesetzt, dass sie für falsche Bewertungen nicht einstehen müssen, da ohnehin niemand einen objektiven Maßstab anlegen kann und der Gesetzgeber sich weigert, hier klare gesetzliche Vorgaben für die Haftung der Agenturen zu erlassen“, so Gieschen.