Rechtliche Grauzone
In der Vergangenheit haben die Sozialversicherungsträger die Auffassung vertreten, dass alle Studenten verpflichtend kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert sein müssen. Mit dem BSG Urteil vom 01.12.2009 wurde diese Regelung jedoch außer Kraft gesetzt. Stattdessen wurden die Spitzenverbände (GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesagentur für Arbeit) veranlasst, die dualen Studiengänge differenziert zu bewerten und je nach Einzelfall als sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei einzustufen. Folglich herrschte häufig große Unsicherheit, ob für die betroffenen Studenten eine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung besteht oder nicht.
Gesetzesentwurf schafft Klarheit
Auf eine Initiative der Spitzenverbände der Sozialversicherung hin wurde die Regierung aktiv. Im Mai dieses Jahres erarbeiteten Politiker einen Gesetzesentwurf, der vorsieht, alle Studenten dualer Studiengänge der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu unterwerfen. Die Begründung: „Teilnehmer an dualen Studiengängen stehen den Beschäftigten zur Berufsausbildung […] gleich“. Die Gleichstellung mit Auszubildenden hat die Folge, dass für alle vier möglichen Arten des dualen Studiums Versicherungspflicht eintritt. Dieser Gesetzesentwurf wird aller Voraussicht nach am 01.01.2012 in Kraft treten. Betroffen sind alle Branchen, die diese Ausbildungsform unterstützen.