So laufen BU-Versicherte zunehmend Gefahr, dass ihr Risikoergebnis anteilig zum Ausgleich der Verluste bei der Kapitalanlage herangezogen wird. Das LVRG hat die Möglichkeit der Quersubventionierung von Überschüssen geschaffen, die die Risikotragfähigkeit der Unternehmen stärkt. Dies kann aber negative Auswirkungen für BU-Versicherte und Kunden mit anderen Risikoversicherungen nach sich ziehen, zum Beispiel durch steigende Nettoprämien oder Verschärfung der Leistungsregulierung.
Die Nettobeiträge wurden von den BU-Anbietern bislang nur gelegentlich und wenig spürbar an die Bruttobeiträge angepasst. Diese bisherige „Stabilität“ als Garant für die Zukunft zu betrachten, ist nicht anzuraten. Der potenzielle Ausgleichseffekt des BU-Überschusses zur Stützung der Nettoverzinsung ist jedenfalls gering. Trotzdem wird die Quersubventionierung als eine Option zur Krisenabwehr betrachtet und eingesetzt.
Sowohl Kunden als auch Vermittler sind gut beraten, ihr Augenmerk auf die Netto- und Bruttoprämien der Anbieter zu richten und ihre Finanzkraft zu vergleichen. Die Bandbreite ist hier sehr hoch- und niemand hat Geld zu verschenken.