Wirtschaft

„Tricksereien“ gefährden den Markt

3. Forum Grüner Punkt erörtert Umsetzung der 5. Novelle der Verpackungsverordnung Prof. Delfmann: "Auf gemeinsame Standards einigen!"

Köln (ots) – Die privatwirtschaftlich organisierte und erfolgreiche Verpackungsentsorgung in Deutschland ist – vor allem durch das Verhalten einzelner Akteure – immer noch akut gefährdet, auch wenn erste Anzeichen einer Trendwende erkennbar sind. Das ist das Fazit des 3. Forums Grüner Punkt, das die Duales System Deutschland GmbH (DSD) heute mit dem Markenverband und der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie in Köln veranstaltete.

„Die bei den dualen Systemen angemeldete Menge ist höher als im vergangenen Jahr“, stellte Stefan Schreiter, Vorsitzender der DSD-Geschäftsführung, fest. „Es gibt aber immer noch ein mehr als deutliches Missverhältnis zwischen angemeldeter und entsorgter Menge.“ Nicht alle Anbieter hielten sich an die neuen Regeln der Verpackungsverordnung: „Durch Tricksereien verschwinden immer noch große Mengen aus dem Markt, aber nicht aus der Gelben Tonne.“

„Die dualen Systeme müssen sich auf gemeinsame Standards und ihre verbindliche Einhaltung einigen“, forderte Prof. Dr. Dr. h. c. Werner Delfmann, Vorsitzender des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e. V. (AGVU). Auch sei der Vollzug gefordert, Verstöße gegen die Verpackungsverordnung zu verfolgen. Die beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) hinterlegten Vollständigkeitserklärungen sind im Rahmen der Selbstkontrolle der Wirtschaft von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Buchprüfer oder Sachverständigen zu prüfen. Deshalb seien die Vollständigkeitserklärungen für die Länderbehörden allenfalls stichprobenhaft zu kontrollieren, sagte Dr. Dirk Grünhoff, Referatsleiter im Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz. „Eine generelle inhaltliche Prüfung ist weder nach der Verpackungsverordnung vorgesehen noch für uns machbar.“

Dr. Armin Rockholz, Referatsleiter Kreislaufwirtschaft, CO2-Emissionshandel des DIHK, betonte die Vorteile der Hinterlegungsstelle für die verpflichteten Unternehmen und forderte eine weitere Entlastung: „Eine sechste Novelle der Verpackungsverordnung sollte zu weiterer Deregulierung statt Verschärfung führen.“ Für eine sechste Novelle sieht Dr. Thomas Rummler, Ministerialdirigent im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, derzeit allerdings keine Notwendigkeit: „Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung greift zunehmend. Eine Verständigung der dualen Systeme zur einheitlichen verordnungskonformen Anwendung der Regeln fördert den weiteren Erfolg der Novelle und fairen Wettbewerb. Aktuelle wissenschaftliche Studien bestätigen die ökologische Sinnhaftigkeit des Status quo der Verpackungsverwertung in Deutschland. Die Fortentwicklung hin zu einer Wertstofftonne, in der auch weitere Abfallstoffe für ein ökologisch sinnvolles Recycling erfasst werden können, wird durch das Bundesumweltministerium in nächster Zeit geprüft.“

Für seriöse Systembetreiber müsse es unterdessen darum gehen, für eine rechtskonforme Umsetzung der Verpackungsverordnung zu sorgen, sagte Michael Wiener, DSD-Geschäftsführer Vertrieb: „Die unseriösen Praktiken einiger Anbieter, zum Beispiel überdimensionierte Branchenlösungen oder bewusst falsch deklarierte Verpackungsmengen, müssen ein Ende haben. Sie zerstören den Markt für alle.“ Initiativen wie das Internetportal „verpackV-konkret“ oder die Multi-Client-Studien der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) für verordnungskonforme Branchenlösungen und die korrekte Abgrenzung von Verkaufsverpackungen seien der richtige Weg, um zu gemeinsamen Standards für alle Marktteilnehmer und damit zu einem fairen Wettbewerb zu kommen.

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