Allgemein

Markt für Ferienwohnungen erhalten

Verlässlicher Rechtsrahmen erforderlich Am 1. Mai 2016 endet in Berlin die zweijährige Übergangszeit des sogenannten Zweckentfremdungsgesetzes.

Es verbietet, die eigene Wohnung ohne Sondererlaubnis gegen Geld als Ferienwohnung anzubieten. Hierzu erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Daniela Ludwig:

„Der Markt für Ferienwohnungen in Deutschland muss erhalten bleiben. Mit mehr als 70 Millionen Übernachtungen im nichtgewerblichen Bereich nimmt dieses Segment eine bedeutende Rolle in der Tourismuswirtschaft in Deutschland ein. Die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt in Großstädten wie Berlin führt jedoch unweigerlich zu Nutzungskonflikten und zunehmenden Akzeptanzproblemen mit der Nachbarschaft. Die Durchmischung von Wohngebieten mit Ferienwohnungen ist aber nicht nur in Ballungsgebieten sondern – je nach Intensität – auch in traditionellen Urlaubsregionen ein immer größer werdendes Problem. Unterschiedlich lautende Gerichtsurteile über die Zulässigkeit von Ferienwohnungen haben zu einer Verunsicherung bei Genehmigungsbehörden und Ferienwohnungsbesitzern geführt und unterstreichen die Notwendigkeit einer verlässlichen und rechtssicheren Lösung. Es ist fraglich, ob Verbote wie in Berlin zu einer Lösung der Nutzungskonflikte beitragen können. Es bedarf vielmehr einer Änderung der Baunutzungsverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Ziel muss die klare Definition einer Ferienwohnung und die Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit bestehender und neuer Ferienwohnungen in Wohngebieten sein.

Hintergrund:

Bisher haben die Bauaufsichtsbehörden Ferienwohnung als in Wohngebieten zulässigen Beherbergungsbetrieb oder als sonstiges nicht störendes Gewerbe behandelt. Die aktuelle Rechtsprechung betrachtet dies mittlerweile als nicht zulässig.

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