Wirtschaft

Bundestag beschließt das Ende der Störerhaftung: Rechtsunsicherheit für den digitalen Mittelstand und Handel bleibt jedoch

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW) und der Händlerbund e.V. begrüßen die Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Abschaffung der allgemeinen Störerhaftung, bedauern jedoch die dadurch geschaffene Rechtsunsicherheit von...

Unterlassungsansprüchen durch Abmahnungen. Die Ausweitung der Haftungsprivilegien der Telekommunikationsunternehmen auch auf kleinere gewerbliche Anbieter schaffe zwar die Störerhaftung defacto ab, lässt aber die Frage offen, ob Unternehmen per Abmahnung den WLAN-Betreiber zur Unterlassung zwingen können. Bereits seit über einem Jahr setzen sich der BVMW und der Händlerbund für die Schaffung haftungsfreier WLAN-Hotspots ein.

BVMW und Händlerbund hatten den Gesetzentwurf zur Störerhaftung bereits im Dezember 2015 in einer Stellungnahme kritisiert und in einem gemeinsamen Brief an die zuständigen Ausschussmitglieder die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung gefordert.

BVMW-Präsident Mario Ohoven begrüßt die Gesetzesänderung grundsätzlich, bleibt aber skeptisch bei der Auslegung zu Unterlassungsansprüchen. „Der unbehinderte Zugang zum Internet und damit die Möglichkeit der digitalen Vernetzung und Kommunikation ist gerade für Klein- und Mittelbetriebe eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an der digitalen Wirtschaft. Die Abschaffung der Störerhaftung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung in Deutschland, daher hätten wir uns eine klare Formulierung dazu im Gesetzestext gewünscht“.

„Das Gesetz ebnet den Weg mit dem Wegfall der Störerhaftung, schaffe aber auch gleichzeitig eine Rechtsunsicherheit, in dem es bei Fragen zu Unterlassungsansprüchen auf die einheitliche Auslegung der Gerichte vertraue,“ so Florian Seikel, Hauptgeschäftsführer des Händlerbundes. Zwar regelt die Begründung des Rechtstextes eine Befreiung von Schadensersatzansprüchen, diese ist jedoch nicht rechtsbindend. „Gerade kleine und mittelständische digitale Unternehmen sind hier benachteiligt, da der juristische Weg oft teurer ist, als einen Ausgleich oder Unterlassung zu zahlen“ so Seikel. Da das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Störerhaftung noch aussteht, bleibt abzuwarten wie die Richter in Luxemburg entscheiden werden.

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