Allgemein

Bundesteilhabegesetz jetzt nachbessern

Der Sozialverband SoVD unterstützt den heute veröffentlichten Aufruf "Nachbesserung jetzt!". Damit will der SoVD zu einem Bundesteilhabegesetz beitragen, das gleichwertige Lebensverhältnisse für behinderte Menschen in ganz Deutschland gewährleistet.

„Obwohl positive Ansätze nicht zu übersehen sind, verfehlt das Gesetz im Moment noch die ursprünglichen Ziele. Und dabei darf es nicht bleiben. Das Bundesteilhabegesetz bedeutet eine große Chance für die Menschen mit Behinderungen. Sie nicht zu nutzen, wäre sträflich. Darum kommt es jetzt darauf an, das Gesetzgebungsverfahren im konstruktiven Dialog zu begleiten. Wir wollen ein Maximum an Verbesserungen für die Menschen mit Behinderungen erreichen. Deshalb steht der Sozialverband Deutschland hinter dem Aufruf, den wir vor allem als einen Weckruf für die politischen Akteure im Bundestag und im Bundesrat verstehen“, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer.

„Der Bundesgesetzgeber ist in der Pflicht – und er muss es bleiben. Er darf die Eingliederungshilfe nicht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder geben; dies verbietet der verfassungsrechtliche Grundsatz, gleichwertige Lebensverhältnisse für behinderte Menschen bundesweit zu gewährleisten“, heißt es in dem Aufruf.

„Konkrete Nachbesserungen müssen hinsichtlich der Einschränkungen des leistungsberechtigten Personenkreises ebenso erfolgen wie mit Blick auf drohende Leistungsausschlüsse. Zudem gehört insbesondere die Einkommens- und Vermögensanrechnung auf die Tagesordnung der kommenden Beratungen. Denn wir halten an dem Ziel fest, dass Unterstützung wegen einer Behinderung als Nachteilsausgleich im Sinne der UN-Behindertenkonvention auszugestalten ist. Und deshalb muss sie weitgehend unabhängig von Einkommen und Vermögen geleistet werden“, fordert Adolf Bauer.

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