Die Abschlussaufwendungen der Lebensversicherer sind im ersten Bilanzjahr unter dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) deutlich gesunken. Durchschnittlich gingen die Ausgaben für Vertrieb und Abschluss der Anbieter um 7,9 Prozent zurück. Zur Erinnerung: Der Gesetzgeber erließ mit dem LVRG zum 1.1.2015 unter anderem eine Absenkung des Höchstzillmersatzes bei Lebensversicherungen von 40 auf 25 Promille. Seitdem dürfen die Unternehmen in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit ihre Abschlusskosten nur in Höhe von bis zu 25 Promille der Beitragssumme eines Lebensversicherungsvertrages bilanziell anrechnen. In der Folge gab das Gros der Anbieter diese Belastung an die Vertriebe weiter und passte die Vergütungsmodelle an.
Jetzt könnte man schlussfolgern, dass die sinkenden Aufwendungen nur eine logische Folge aus dem zurückgehenden Neugeschäft sind. Wenn weniger verkauft wird, müssen schließlich auch weniger Provisionen gezahlt werden. Doch das die Entwicklung vorrangig den angepassten Provisionsmodellen zuzuschreiben ist und weniger am zurückgehenden Neugeschäft liegt, bestätigen nicht nur die Anbieter auf Nachfrage, sondern belegt auch die Entwicklung der Bezugsgrößen.
Die Beitragssumme des Neuzugangs ging nämlich nur um 5,7 Prozent zurück und ist folglich nicht für den gesamten Rückgang der Aufwendungen verantwortlich. Zum Vergleich: In 2013 fielen die Abschlussaufwendungen letztmalig geringer als im Vorjahr aus (-9 Prozent). Im selben Jahr ging allerdings die Beitragssumme des Neuzugangs noch stärker, nämlich um 11,4 Prozent zurück, was den Rückgang der absoluten Aufwendungen erklärte.