Die Wetterunbilden der vergangenen Monate haben auch Unternehmen schwer zugesetzt. Nach einem Überschwemmungs- oder auch Feuerschaden stehen kleine und mittlere Betriebe oftmals vor einem Scherbenhaufen. Die Inhaltsversicherung ersetzt zwar den Sachschaden, aber der Betrieb läuft nicht wie bisher weiter. Es fehlen Erträge. Die weiter laufenden Kosten müssen bezahlt werden. Das ist bekanntermaßen das Argument für die Ertragsausfallversicherung, für die sich jedoch bisher lediglich 28 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen hierzulande erwärmen konnten.
Schwer nachvollziehbar angesichts des existenziellen Risikos, das die Police abdeckt. Sie ersetzt den entgangenen Gewinn – soweit nicht wiederaufholbar – und übernimmt die fortlaufenden Kosten beispielsweise für Löhne, Gehälter, Kreditzinsen, etc.
Abkehr der Kunden verhindern
Mindestens genauso von Belang, aber eher selten gewürdigt: Sie hilft finanziell, einen Notbetrieb aufrechtzuerhalten. „Die Kundschaft orientiert sich um, wenn ein Betrieb längere Zeit mit seinen Leistungen und Lieferungen nicht zur Verfügung steht“, erklärt Markus Müller, Experte für Firmen-Sachversicherungen bei der Gothaer. Das Wichtigste sei deshalb, die Firma nach einem existenziellen Schaden schnellstmöglich wieder zum Laufen zu bringen. Eine Bäckerei zum Beispiel kann möglicherweise zwischenzeitlich auf andere Backräume ausweichen.
Andere Gewerbetreibende bauen provisorisch ein Zelt auf oder mieten Container an und führen den Geschäftsbetrieb dort zumindest erst einmal auf Sparflamme weiter. Ansonsten müsste der Unternehmer sich das von der Bank vorfinanzieren lassen. Wer das nicht kann und die Belegschaft bis zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs zum Arbeitsamt schickt, muss dann womöglich neue Mitarbeiter einstellen und neu einarbeiten. „Ein zeitweiliger Notbetrieb kann die Personalkosten immerhin teilweise wieder einspielen“, so Friedhelm Peter, vereidigter Sachverständiger für Betriebsunterbrechungs- und Warenschäden aus Sarstedt.
Makler-Engagement entscheidend
„Es gibt fast immer Alternativen, die man allerdings beim Versicherer durchsetzen muss“, verweist er dabei auf die Crux.Viel hängt hier vom Engagement des Maklers ab. Er sollte darauf achten, dass in der Police auch die Sachverständigenkosten des Betriebs mitversichert sind – möglich meist ab Schadenssummen zwischen 25.000 und 30.000 Euro, aber keineswegs Vertragsstandard.Bestimmte Branchen haben ein höheres Betriebsunterbrechungsrisiko.
„Lebensnotwendig ist die Police überall da, wo ein sogenannter „Bottleneck – ein Flaschenhals – existiert, von dem die gesamte Betriebsleistung abhängig ist“, erklärt Peter. Das betrifft unter anderem alle Filialbetriebe der Nahrungsmittelherstellung wie beispielsweise Bäckereien, Konditoreien und Schlachtereien mit nur einer Herstellung. Aber auch für den Kfz-Zubehörhandel, meist mit kleiner Werkstatt, ist ein solcher Schutz sinnvoll. „Ohne Ertragsausfallpolice droht im Ernstfall die Pleite“, so der Sachverständige mit Bezug auf aktuelle Beispiele aus seiner Praxis.
Bei einem Betrieb, der seine Leistung auf vielen kleinen Baustellen erbringt, hat die Ertragsausfallversicherung dagegen nicht unbedingt immer erste Priorität. „Ein Maurer etwa macht seinen Umsatz auch dann nahezu verzögerungsfrei, wenn sein Büro abgebrannt ist.“ Gegebenenfalls tut es dann auch eine Mehrkostenversicherung. Auch das könnte Ergebnis der Risiko- und Bedarfsanalyse des Maklers sein.