Wirtschaft

Betriebsrente: Abfindungsangebot für Tausende Ex Axa Mitarbeiter

Der Axa Konzern hat 4.400 ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Abfindung für ihre Betriebsrente angeboten. Das bestätigte das Unternehmen auf Anfrage von "Versicherungsmagazin".

B. Wylezich / fotolia

Es handelt sich um Betriebsrenten, die in Form einer Direktzusage gegeben wurden. Laut Axa stellt das Angebot eine Art Gleichbehandlung der Ex-Mitarbeiter gegenüber den aktiven Arbeitnehmern dar. Diesen hatten die Axa vor Kurzem ein Kapitalwahlrecht für ihre künftige Betriebsrente eingeräumt. „Wir wollen damit die Flexibilität für unsere Pensionäre erhöhen“, betonte ein Sprecher. Die Annahme des Abfindungsangebots ist freiwillig. Eine spezielle Hotline berät die Ex-Mitarbeiter.

Kapitalzahlung muss versteuert werden

Das dürfte nicht einfach sein. Für die Betroffenen ist die Annahme der Leistung ein Vabanquespiel. Vielfach würde nämlich ein Weiterbezug der Betriebsrente zu einer deutlich höheren Kapitalleistung führen. Die Axa verweist bereits im Schreiben darauf, dass die Kapitalzahlung individuell versteuert werden muss und für gesetzlich Krankenversicherte weiterhin die Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung besteht. Errechnet wurde der Barwert der Abfindung nach der Heubeck-Tafel mit 3,88 Prozent Rechnungszins. Zudem wurde als Inflationsausgleich ein Rententrend von 1,75 Prozent berücksichtigt.

Schwierige Beratung

Wie ein Beispiel zeigt, lohnt sich die Abfindung rein rechnerisch für einen 85-jährigen Rentner schon dann nicht, wenn er nur die prognostizierte Lebenserwartung der Generationensterbetafel des Statistischen Bundesamtes erreicht. Trotzdem ist die Beratungssituation schwierig. Denn nach Meinung des Versicherungsmathematikers Peter Schramm aus Diethardt komme es im Wesentlichen darauf an, ob die Betriebsrente für den Lebensunterhalt benötigt wird. „Andernfalls kann sich der Rentner mit der Kapitalauszahlung noch ein paar Jahre ein schönes Leben machen“, so Schramm. Auch für stark erkrankte Rentner dürfte die Abfindung durchaus eine gute Option sein.

Kaum Trend zur Entlastung der Pensionszusagen

Wird das Angebot von vielen Rentner angenommen, könnte die Axa ihre Pensionsverpflichtungen entlasten. Immerhin stehen Pensionszusagen durch die Niedrigzinsphase extrem unter Druck. Experten bezweifeln aber, dass die Abfindungsaktion bei anderen Unternehmen viele Nachahmer findet. „Hier stehen die strengen Regeln des Betriebsrentengesetzes entgegen“, sagt Jean-Baptiste Abel von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) aus Berlin. Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers könnten grundsätzlich nur Kleinstrenten abgefunden werden. Zudem postuliere § 3 des BetrAVG ein strenges Abfindungsverbot für alle Betriebsrenten, die nach dem 1.Januar2005 begonnen haben. Auch die Axa hat daher ihr Angebot auf Altrentner beschränkt.

Wann die Abfindungsvereinbarug nichtig ist

Allein für aktiv im Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer können Abfindungsvereinbarungen getroffen werden. Sie dürfen aber nicht in engen Zusammenhang mit einem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen stehen. Bei einem Verstoß gegen das Abfindungsverbot ist die Abfindungsvereinbarung sogar nichtig und die zugesagte Leistung kann bei Eintritt des Versorgungsfalls trotz Abfindungszahlung durch den Arbeitnehmer verlangt werden, wie der Rentenberater Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung klarstellt.

Uwe Schmidt-Kasparek

Bild: ©B. Wylezich / fotolia

print

Tags: , , , , , , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Welche Neuerungen gibt es zum BAV-Geschäft?

Im bAV Geschäft gibt es immer wieder neue Trends und verbesserte Tarife. Was können Berater und Vermittler für 202472025 erwarten?

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 03 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben