In den Jahren nach 2028 könnten überschüssige Einnahmen aus der eingefrorenen EEG-Umlage verwendet werden, um den Fonds bis zum Jahre 2038 vollständig zu tilgen. Das geht hervor aus einem Gutachten des ifo Instituts für das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, das am Freitag veröffentlicht wurde. „Ein Einfrieren der EEG-Umlage ist rechnerisch denkbar; ob die Politik diese Glättung der Umlage und Verschiebung von Lasten in die Zukunft will, muss sie selbst entscheiden“, sagte Karen Pittel, Leiterin des ifo Zentrums für Energie, Klima und erschöpfbare Ressourcen.
Das ifo Institut untersuchte drei Szenarien, mit einem mittleren Großhandels-Strompreis (Trend-Szenario), mit einem hohen und mit einem niedrigen Preis. Im Trend-Szenario steigen die inflationsbereinigten Strompreise von derzeit 3,18 Cent pro Kilowattstunde bis zum Jahr 2050 auf 6,0 Cent. Die jährlichen Ausgaben für das EEG sind bei dieser Entwicklung der Großhandelspreise bis zum Jahr 2028 höher als die Einnahmen aus der EEG-Umlage. Die Finanzierungslücke muss entsprechend durch Kreditaufnahme gedeckt werden. Die kumulierte verzinste Kreditaufnahme würde im Jahr 2029 ihr maximales Volumen bei 29,13 Milliarden Euro erreichen. Im folgenden Jahr übersteigen die Umlage-Einnahmen erstmals die Differenzkosten; eine vollständige Tilgung des Fonds ist bis zum Jahr 2038 möglich.
Die Annahmen über die Entwicklung von Stromnachfrage und Realzinsen wirken sich nur in geringem Maße auf das maximale Fondsvolumen und den Tilgungszeitpunkt aus. Größeren Einfluss haben die spezifischen Großhandelspreise von Wind- und Solarstrom.
(Quelle: Pressemitteilung von ifo-Institut)