Die Entscheidungen der Europäischen Zentralbank belastet die private Vorsorge: Wenn die EZB zum 1. Januar 2017 den Garantiezins senkt, hat dies finanzielle Konsequenzen für alle Versicherten. Denn die geplante Senkung (von 1,25% auf 0,9%) betrifft alle ab 2017 abgeschlossenen Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen. Verträge, die bis 31.12.2016 abgeschlossen werden bleiben davon verschont und haben auch zukünftig Bestandschutz. Dennis Just, Gründer und CEO des digitalen Maklers Knip: „Die Garantiezinssenkung drückt erheblich auf jene Versicherungsprodukte, die Teil einer vorausschauenden Vorsorge für das Alter sind. Damit werden gerade junge Versicherte besonders benachteiligt.“
Die Entscheidung von EZB-Präsident Mario Draghi senkt die Rentabilität der Lebensversicherungen, die ab 1. Januar 2017 geschlossen werden. Hier bleiben zwar die Beiträge stabil, doch die Verzinsung während der Laufzeit fällt um fast ein Drittel, so dass am Ende weniger ausgeschüttet wird.
Bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) erhöhen sich sogar die monatlichen Beiträge. Jedoch bleibt der Auszahlungsbetrag unverändert. Wer mit einer BU für eine finanzielle Absicherung sorgen will für den Fall, dass er seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, der muss ab 1. Januar 2017 tiefer in die Tasche greifen. Versicherungsexperte Tom Schmidt von Knip.de: „Bei festen Auszahlungsbeträgen der Berufsunfähigkeitsversicherung verteuern sich ab 2017 die Beiträge um 7 bis 10 Prozent im Vergleich zu den Verträgen, die noch in 2016 geschlossen werden.“ Je nach Alter und Beruf des Versicherten summieren sich diese Teuerungen auf bis zu 10.000 Euro Mehrkosten pro Person.
In Deutschland wird etwa jeder Fünfte berufsunfähig, etwa durch chronische Krankheiten, Krebs, Herzerkrankungen, psychische Leiden oder Burnout. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift bei einem dauerhaften Erwerbsausfall. Wer Vorsorge betreiben möchte, sollte dies also noch in 2016 tun um von den günstigeren Tarifen zu profitieren. Zu berücksichtigen sind zudem die Bearbeitungszeiten der Versicherer: „Die Versicherungsgesellschaften brauchen zwei bis drei Wochen für die Antragsbearbeitung, daher sollte man bis 10. Dezember seine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen und behält dann den besseren Garantiezins auch in Zukunft“, so Schmidt.