Sachwerte / Immobilien

Bausparkassen-Urteil des BGH – „Es war schön, so lange es dauerte“

Stellungnahme von Marc Opitz, Experte des Fachportals Kreditvergleich.net

Gericht - Urteil - Paragrafen

Selten war es beim XI. Senat des BGH in Karlsruhe so spannend. Nun haben sich die Richter festgelegt und den Bausparkassen erlaubt, alte Verträge einseitig zu kündigen, wenn das Bausparguthaben seit Jahren voll eingezahlt wurde. Was bedeutet das nun ganz konkret?

Jede einzelne Bausparkasse wird zeitnah die Druckmaschinen anwerfen und massenhaft Kündigungen verschicken. Laut Medienberichten sitzen die Häuser nämlich auf über 160 Milliarden Euro an Kundeneinlagen. Dem gegenüber stehen lediglich knappe 14 Milliarden Euro an ausgereichten Bausparkrediten. Es klafft eine enorme Differenz zwischen beiden Positionen.

Eine wichtige Frage lautet jetzt, wie groß der Teil überfälligen Bausparverträge im Gesamtvolumen wohl ist? Wir gehen von einem mittleren zweistelligen Milliardenbetrag aus. Diese Gelder fließen nun zeitnah aus den Bausparkassen und zurück an die Kunden.

Während den Bausparkassen ein milliardenschwerer Felsblock vom Herzen, fällt, wird Sparern eine sicherer und lukrative Sparmöglichkeit genommen. Zähneknirschend werden sie nun die Kündigungen hinnehmen müssen.

Merke: Es war schön, so lange es dauerte.

Die Bausparer sollten sich deshalb nicht grämen, sondern sich über die bislang erzielten Zinsen freuen und aktiv nach Alternativen schauen. Sicherlich wird es interessant anzusehen, was die Deutschen mit all den Milliarden Euro anfangen werden. Festgeld oder vielleicht doch die „Risikokarte“ ziehen und ab zur Börse? Möglichkeiten gibt es viele.

Sicher ist, dass es zu einer spürbaren Geldschwemme auf dem deutschen Markt kommen wird. Nutznießer dürften der Finanzsektor werden, der nun ausreichend Zeit hat, sich mit möglichst attraktiven Angeboten einen Teil des Kuchens abzugreifen.

Unser Tipp: Das Lager spaltet sich. Es wird eine ganz klare Differenzierung der bisherigen Bausparkunden geben. Die einen wollen ihr Geld anlegen und nach Möglichkeit vermehren. Die anderen fokussieren den Erwerb, den Bau oder eine Renovierung der eigenen vier Wände.

Für all die, die sicher eine Immobilie bauen, kaufen oder weiter finanzieren wollen, bietet sich eine interessante Überlegung an: Im Bausparvertrag werden sowohl Guthaben- als auch Kreditzinsen von Anfang an festgeschrieben. Im Gegensatz zum Forward-Darlehen hat ein Bausparvertrag auch keine Laufzeitbeschränkung bis zur Kreditaufnahme. Daher sind diese Verträge gerade in Zeiten niedrigster Zinsen ein probates Mittel, das niedrige Zinsniveau in die Zukunft mitzunehmen. (M. Opitz/ Franke-media)

print

Tags: , , , , , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Welche Neuerungen gibt es zum BAV-Geschäft?

Im bAV Geschäft gibt es immer wieder neue Trends und verbesserte Tarife. Was können Berater und Vermittler für 202472025 erwarten?

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 03 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben