Selten war es beim XI. Senat des BGH in Karlsruhe so spannend. Nun haben sich die Richter festgelegt und den Bausparkassen erlaubt, alte Verträge einseitig zu kündigen, wenn das Bausparguthaben seit Jahren voll eingezahlt wurde. Was bedeutet das nun ganz konkret?
Jede einzelne Bausparkasse wird zeitnah die Druckmaschinen anwerfen und massenhaft Kündigungen verschicken. Laut Medienberichten sitzen die Häuser nämlich auf über 160 Milliarden Euro an Kundeneinlagen. Dem gegenüber stehen lediglich knappe 14 Milliarden Euro an ausgereichten Bausparkrediten. Es klafft eine enorme Differenz zwischen beiden Positionen.
Eine wichtige Frage lautet jetzt, wie groß der Teil überfälligen Bausparverträge im Gesamtvolumen wohl ist? Wir gehen von einem mittleren zweistelligen Milliardenbetrag aus. Diese Gelder fließen nun zeitnah aus den Bausparkassen und zurück an die Kunden.
Während den Bausparkassen ein milliardenschwerer Felsblock vom Herzen, fällt, wird Sparern eine sicherer und lukrative Sparmöglichkeit genommen. Zähneknirschend werden sie nun die Kündigungen hinnehmen müssen.
Merke: Es war schön, so lange es dauerte.
Die Bausparer sollten sich deshalb nicht grämen, sondern sich über die bislang erzielten Zinsen freuen und aktiv nach Alternativen schauen. Sicherlich wird es interessant anzusehen, was die Deutschen mit all den Milliarden Euro anfangen werden. Festgeld oder vielleicht doch die „Risikokarte“ ziehen und ab zur Börse? Möglichkeiten gibt es viele.
Sicher ist, dass es zu einer spürbaren Geldschwemme auf dem deutschen Markt kommen wird. Nutznießer dürften der Finanzsektor werden, der nun ausreichend Zeit hat, sich mit möglichst attraktiven Angeboten einen Teil des Kuchens abzugreifen.
Unser Tipp: Das Lager spaltet sich. Es wird eine ganz klare Differenzierung der bisherigen Bausparkunden geben. Die einen wollen ihr Geld anlegen und nach Möglichkeit vermehren. Die anderen fokussieren den Erwerb, den Bau oder eine Renovierung der eigenen vier Wände.
Für all die, die sicher eine Immobilie bauen, kaufen oder weiter finanzieren wollen, bietet sich eine interessante Überlegung an: Im Bausparvertrag werden sowohl Guthaben- als auch Kreditzinsen von Anfang an festgeschrieben. Im Gegensatz zum Forward-Darlehen hat ein Bausparvertrag auch keine Laufzeitbeschränkung bis zur Kreditaufnahme. Daher sind diese Verträge gerade in Zeiten niedrigster Zinsen ein probates Mittel, das niedrige Zinsniveau in die Zukunft mitzunehmen. (M. Opitz/ Franke-media)