Investmentfonds

Veri ETF: Wertuntergrenze hochgesetzt

Der Mischfonds Veri ETF-Allocation Defensive (R) (DE0005561666) der Frankfurter Investmentboutique Veritas Investment hat eine fest definierte maximale Verlustgrenze (Wertuntergrenze).

Freie Fahrt auf den Aktienmärkten bald zu Ende?

 

Mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:1 Million wird der mögliche Verlust gegenüber dem Erstkurs des Jahres auf höchstens sechs Prozent begrenzt. Steigt also der Kurs seit Jahresanfang um zwei Prozent, wird diese
Wertuntergrenze nachgezogen.

Genau dies ist jetzt geschehen. Somit fallen die bisher erzielten Gewinne ebenfalls unter den Schutzschirm des Wertsicherungskonzeptes.

Zum 15.05.2017 lag schließlich die diesjährige Performance (YTD) des Veri ETF-Allocation Defensive (R) (DE0005561666) bei 1,89 Prozent. Das Nachziehen der Verlustobergrenze wurde durch die ausschüttende Tranche (DE000A1145229) ausgelöst, deren Performance über den genannten zwei Prozent liegt.

„Derzeit erreicht der DAX einen Höchststand nach dem anderen. Wann es zu einer Korrektur kommt, weiß niemand. Insofern sind wir froh, dass die bisher erzielten Gewinne dieses Fonds nun von unserem Wertsicherungskonzept mit abgedeckt werden“, so Hauke Hess, Geschäftsführer von Veritas Investment, der das zugrundeliegende Wertsicherungskonzept Risk@Work entwickelt hat.

Das risikominimierende System Risk@Work ist dementsprechend das Erfolgsgeheimnis dieser stabilen Entwicklung des Veri ETF-Allocation Defensive. Risk@Work ist schließlich in der Lage, Verlustszenarien zu simulieren, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9999 Prozent (1:1 Mio.) zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.

Dieses hochmoderne Risikomaß gleicht einem Sicherheitsnetz, das Anleger selbst in extrem volatilen
Marktphasen vor dem freien Fall bewahren soll. Marktturbulenzen wurden bisher von Risk@Work
abgedeckt – die Verlustobergrenze wurde seit Einführung des Systems noch nie berührt.

„Uns ist kein anderer Anbieter von Fonds bekannt, der ein solch striktes Risikomaß nutzt wie wir bei Veritas“, resümiert Hauke Hess. (VI)

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