Die Tarifpartner haben so die Möglichkeit, eine Zusatzrente zu vereinbaren. Dabei wird festgelegt, welche Beiträge der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer einzahlt. Diese Beiträge gehen dann zum Beispiel in eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds.
Die Rentenhöhe hingegen wird nicht mehr garantiert und ist raus aus der Verantwortung des Arbeitgebers. Es besteht dann also durchaus die Möglichkeit, dass die Rente während des Bezugs gesenkt wird. Allerdings könnte sie auch von einer positiven Entwicklung am Markt profitieren.
Die Reform soll vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten, die nun nicht mehr eine Rente in bestimmter Höhe für den Arbeitnehmer garantieren müssen. So ersparen sie sich hohe Rückstellungen oder andere Absicherungen. Und arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenbeiträge für Geringverdiener sollen mit direkten Steuerzuschüssen gefördert werden.
Mit dem neuen Modell sollen Anreize zur kostengünstigen Organisation von Betriebsrenten für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände geschaffen werden. Das Gesetz soll 2018 in Kraft treten.
So kann sich die Versicherungswirtschaft auf neue Herausforderungen einstellen. Welche Produkte wird man anbieten? (Red.)