Nur noch 8,5 Prozent der Mütter sind im ersten Jahr nach der Geburt noch berufstätig. Im Jahr 2006 waren es noch 22,5 Prozent. Gleichzeitig kehren sie danach früher in den Beruf zurück. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln.
Familienfreundliche Extras abfragen
Wer sich für die private Krankenversicherung (PKV) als gut verdienende Arbeitnehmerin, Freiberuflerin oder Selbstständige interessiert, sollte im Vorfeld die Angebote auch hinsichtlich ihrer Familienleistungen prüfen, empfiehlt die uniVersa Krankenversicherung. Bei ihr wird die Familiengründung zum Beispiel in der Produktlinie intro|Privat mit einer Beitragsbefreiung von bis zu sechs Monaten nach der Entbindung gefördert, wenn in der Zeit keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Zudem wird aus dem Krankenhaus- und Krankentagegeld eine Entbindungspauschale in Höhe des 10fachen Tagessatzes gezahlt. Waren zum Beispiel 160 Euro Krankentagegeld und 40 Euro Krankenhaustagegeld versichert, beträgt der finanzielle Zuschuss nach der Entbindung 2.000 Euro.
Nachversicherungsgarantie für Kinder
Kinder können in der PKV innerhalb von zwei Monaten ab der Geburt rückwirkend ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten mitversichert werden. Bei der uniVersa bleibt der Geburtsmonat als Besonderheit beitragsfrei. Bei der Produktlinie Classic ist es zudem möglich, den Zahntarif bis zum 6. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten einzuschließen. Für Kinder gibt es Tarifangebote mit halbierter Selbstbeteiligung sowie später für Schüler und Studenten vergünstigte Spezialtarife. Zudem lässt sich über das offensive Tarifwechselrecht jederzeit das Preis-Leistungs-Verhältnis optimieren. Bis zu 182 Tarifalternativen stehen den Versicherten darüber zur Verfügung, von denen 174 ohne erneute Gesundheitsprüfung gewählt werden können.
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