Ab dem 1. August 2017 tritt ein Gesetz in Kraft, das die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner neu regelt. Und mit diesem Gesetz wird für Rentnerinnen und Rentnern der Wechsel in die (ggf. günstigere) Pflichtversicherung der Rentner möglich.
Der entscheidende Satz lautet: „Auf die (…) erforderliche Mitgliedszeit wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind eine Zeit von drei Jahren angerechnet.“
„Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Rentner, die bisher viel Geld für ihre Krankenversicherung bezahlen mussten. Denn ein Wechsel wird jetzt möglich und kann in vielen Fällen sehr viel Geld sparen.“, sagt Marina Herbrich, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.
Maßgeblich für einen Wechsel ist, dass die sogenannte 9/10-Regelung überprüft wird. Sie besagt, dass Rentner in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens mindestens zu 90 % der Zeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein mussten. Und zwar egal, ob freiwillig, pflicht-, oder familienversichert. Da ab dem 1. August 2017 auf diese Zeit für jedes Kind pauschal 3 Jahre angerechnet werden, sollten Betroffene nun die mögliche Mitgliedschaft in der KVdR prüfen lassen.
„Leider wird das nicht automatisch umgestellt.“, kritisiert Herbrich. „Also müssen die Betroffenen selbst aktiv werden. Weder die Krankenversicherung und schon gar nicht die Deutsche Rentenversicherung werden das von sich aus in die Wege leiten.“
Diese Neuregelung wird auch auf Altfälle angewendet, also auch für Alle, die am 1. August 2017 bereits Rentner sind.
Weil der Wechsel unter bestimmten Voraussetzungen besonders für Privatversicherte lukrativ sein könnte, sollten sich Betroffene unbedingt beraten lassen.
Über die Homepage www.rentenberater.de finden Ratsuchende einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.
(Rentenberater e.V.)