Mit seiner Entscheidung, das laufende Anleihen-Kaufprogramm der EZB vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen, habe das Bundesverfassungsgericht gestern ein starkes Signal gesetzt.
In der Vergangenheit habe sich der EuGH in geldpolitischen Fragen allerdings immer sehr tolerant gegenüber der EZB positioniert. „Mit seiner eher politisch motivierten Rechtsprechung ließ der EuGH der Europäischen Zentralbank bislang eine viel zu lange Leine“, so Rapp.
2015 hatte Europas höchstes Gericht frühere Staatsanleihen-Käufe durch die EZB für rechtens befunden. Demnach überschritt das damalige Programm nicht die währungspolitischen Befugnisse der EZB und verstieß auch nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten.
Nicht geklärt wurde jedoch bis heute, ob das derzeitige, sehr viel umfassendere Q.E.-Programm der EZB mit ihrem Mandat im Einklang steht. Die nun anstehende Prüfung durch den EuGH müsse hier eindeutige Aussagen und Grenzen schaffen.
„Was bis heute fehlt, ist ein klarer Kriterienkatalog, der der EZB auch für die Zukunft Grenzen setzt“, so Rapp. Sonst könne die unkontrollierte Ausweitung der Geldpolitik irgendwann zu einer „offenen“ Finanzierung staatlicher Defizite bzw. zu einer „offenen“ Übernahme staatlicher Schulden durch die Notenbanken führen – von Experten als „Overt Monetary Financing (OMF)“ bezeichnet.
„Das wäre dann die nächste geldpolitische Bombe und eine neue Dimension monetärer Verwässerung“, sagt Rapp. (FERI)