Lebenslange Abschläge bei vorzeitiger Verrentung
In den Genuss einer Rente ohne Abschläge kommen ab jetzt nur noch so genannte besonders langjährige Versicherte ab Alter 65 mit nachgewiesenen 45 Pflichtbeitragsjahren. Wer mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten nachweisen kann, darf weiterhin mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen, muss dabei aber dauerhafte Abschläge von 0,3 Prozent je Monat, die er vor der für ihn geltenden neuen Altersgrenze in Rente geht, in Kauf nehmen. Für einen Arbeitnehmer des Jahrgangs 1964 bedeutet dies beim Ausscheiden aus dem Arbeitsleben mit 63, also vier Jahre vor seinem vollen Anspruch, einen saftigen Rentenabschlag von 14,4 Prozent – und das lebenslänglich!