Lifestyle

Singlebörsen und Partnervermittlungen   

ARAG Experten über die rechtlichen Aspekte bei der Suche nach dem Glück

Pixabay

Der Wonnemonat ist da und mit ihm sind es auch die lang ersehnten Frühlingsgefühle. Glaubt man der Werbung, verliebt sich allerdings nicht nur im Mai alle elf Minuten ein Single vor dem Computerbildschirm, der gerade mit einem der größten Anbieter von Cyber-Liebesglück verbunden ist. Singlebörsen und Partnervermittlungen boomen. Was Verbraucher zur rechtlichen Seite wissen sollten, sagen ARAG Experten.

Wie arbeiten Singlebörsen und Partnervermittlungen?

Online-Partnervermittlungen unterbreiten aufgrund eines umfangreichen Persönlichkeitstest und mittels (laut eigener Aussage) wissenschaftlicher Methoden passende Partnervorschläge. Hierbei ist der Kunde auf die Vermittlungsleistung des Anbieters angewiesen. Wer laut Matching-Algorithmus nicht passt, wird nicht vorgeschlagen und kann somit auch nicht kontaktiert werden. Die Nutzer überlassen also dem Partnervermittler, bei der Partnersuche die Spreu vom Weizen zu trennen. Viele Singles schätzen vor allem den Vorteil einer Partneragentur, dass man am Anfang anonym bleibt. Erst wenn man sich für einen anderen Single wirklich interessiert, erteilen die meisten die Freigabe, dass sich der Andere die eigenen Bilder anschauen darf. Eine aktive Suche in der Datenbank ist nicht möglich. Die bieten wiederum die Singlebörsen oder Dating-Portale. Bei ihnen liegt der Fokus auf der eigenständigen Suche der Nutzer unter allen registrierten Mitgliedern nach Kriterien, die sie selbst wählen können. Einen Persönlichkeitstest und darauf aufbauende Partnervorschläge bieten diese Portale nur selten oder in bescheidenerem Umfang an. Darum sind sie in der Regel auch etwas preiswerter.

Was kostet das Versprechen des großen Glücks?

Die Preise für die Partnervermittlungen gehen weit auseinander. Bei den Marktführern liegen sie zwischen 25 und 40 Euro pro Monat. Einige Anbieter nehmen aber gerne auch wesentlich mehr Geld von ihren einsamen Kunden. Aber nicht nur der Preis ist entscheidend, auch Leistungsumfang und Vertragsbedingungen sind recht unterschiedlich. Das gleiche gilt auch für Singlebörsen. Besondere Aufmerksamkeit sollten Nutzer vor dem Vertragsabschluss den Vertragslaufzeiten widmen. Denn eines ist laut ARAG Experten sicher: Man hat sich vertraglich schneller an Zahlungen gebunden, als man ihnen nach Vertragsabschluss wieder entkommt.

Schnell rein – schwer wieder raus!

Die Sehnsucht nach der großen Liebe ist ein gutes Geschäft. Kein Wunder also, dass es die Singlebörsen, Dating-Portale und Partnervermittlungen flüchtenden Kunden schwer machen. Dabei sind viele Nutzer nach den ersten Erfahrungen mit den anderen Singles sehr ernüchtert oder sogar enttäuscht und wollen die Partnerbörse genauso schnell wieder verlassen, wie sie Mitglied geworden sind. Wer kurz nach der Anmeldung merkt, dass die Partnersuche im Netz nicht zur seligmachenden Zweisamkeit führt, für den stellt sich die Frage, ob er ein Widerrufsrecht hat. Leider sind sich die Gerichte in diesem Punkt nicht einig: So hat das Landgericht (LG) Bamberg etwa entschieden, dass die Mitgliedschaft in einer Partnerbörse ein übers Internet geschlossener Dienstvertrag ist, bei dem man auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht hat. Das Widerrufsrecht erlösche auch nicht dadurch, dass sich der Kunde freischalten lässt oder erstmalig einloggt (Az.: 2 HK O 187/11). Das LG Berlin stellte sich in einem anderen Verfahren dagegen auf den Standpunkt, mit der Anmeldung bei einem Dating-Portal kaufe der Verbraucher digitale Inhalte. Auch dann steht dem Kunden zwar grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt dem Unternehmer in diesem Fall aber die Möglichkeit, das Widerrufsrecht des Kunden unter bestimmten Voraussetzungen zum Erlöschen zu bringen. Die entsprechenden Formulierungen auf der Webseite des Anbieters sind allerdings oft unwirksam – so auch in dem vom LG Berlin entschiedenen Fall. ARAG Experten raten ernüchterten  Kunden daher dazu, sich im Zweifelsfall auf ein bestehendes Widerrufsrecht zu berufen und den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung zu widerrufen.

Kann man online kündigen?

Partnerbörsen im Internet müssen ihren Kunden auch die Kündigung online ermöglichen. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen den Betreiber einer Partnerbörse, der inzwischen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert hat. Bis zu dieser Änderung konnten die Kunden nicht online kündigen, sondern lediglich per Brief oder Fax. Dies wurde als unzulässig erachtet. Danach konnten Kunden der beklagten Partnerbörse „aus Sicherheitsgründen“ zwar nicht per E-Mail, aber online über das Kundencenter kündigen. Seit dem 01.10.2016 schafft eine Gesetzesänderung generell mehr Klarheit. Seitdem ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von „Textform“ und nicht mehr von „Schriftform“ die Rede. Das soll deutlicher machen, dass damit auch die Kündigung per E-Mail gemeint ist, erläutern ARAG Experten.

 

(ARAG)

print

Tags: , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Welche Neuerungen gibt es zum BAV-Geschäft?

Im bAV Geschäft gibt es immer wieder neue Trends und verbesserte Tarife. Was können Berater und Vermittler für 202472025 erwarten?

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 03 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben