In diesem Beitrag erfahren Sie die grundlegenden Fakten zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung, zur privaten Krankentagegeldversicherung, und wie Sie Einkommenslücken sinnvoll schließen.
Unterschiedliche Ausgangssituation für privat und gesetzlich Versicherte
Um Klarheit zu schaffen, sollte zunächst zwischen Krankengeld und Krankentagegeld unterschieden werden. Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, die ausschließlich gesetzlich Versicherte erhalten. Weil diese Ersatzleistung oft deutlich unterhalb des normalen Einkommensniveaus liegt, drohen bei längerer Krankheit Einkommenslücken. Deshalb können sich gesetzlich Versicherte zusätzlich mit einer sogenannten Krankentagegeldversicherung absichern. Für privat Versicherte ist der Tarifbaustein Krankentagegeld sogar unverzichtbar, denn sie haben keinerlei Anspruch auf Krankengeld.
Die Brisanz für gesetzlich Versicherte
Wer länger als sechs Wochen aufgrund derselben Erkrankung krankgeschrieben ist, erhält in den meisten Fällen kein Gehalt mehr von seinem Arbeitgeber. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in solchen Fällen maximal 90 Prozent des täglichen Nettoentgelts –jedoch nur bis zu einem Bruttogehalt von maximal 4425 Euro. Damit beträgt das Bruttokrankengeld 2018 höchstens 3097,50 Euro monatlich oder 103,25 Euro täglich. Das Beispiel in der Tabelle rechts zeigt, dass bereits bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3000 Euro eine Einkommensdifferenz zum Nettoeinkommen von rund 404 Euro besteht. Fakt ist: je höher das Bruttogehalt, desto größer klafft im Ernstfall die existenzbedrohende Einkommenslücke (siehe Grafik).
Die Lösung für alle
Diese Beispiele zeigen deutlich, wie notwendig es für gesetzlich Krankenversicherte ist, die individuellen Lücken zwischen Nettogehalt und Krankengeld mittels einer privaten Krankentagegeldversicherung zu schließen – und ebenso wichtig, regelmäßig zu überprüfen. Privat Versicherte, egal ob angestellt oder selbstständig, versichern neben den Tarifbausteinen „Ambulant, Stationär, Zahnbehandlung und -ersatz sowie Pflegeabsicherung“ das Krankentagegeld individuell abgestimmt auf die persönlichen Bedürfnisse. Auch hier gilt: je nach Bedarf müssen die Höhe sowie die vertragliche Auszahlung, bei Selbstständigen zum Beispiel ab der 2. Krankheitswoche, regelmäßig angepasst werden. Unser Tipp: Jede Steigerung des Einkommens, berufliche und/oder private Veränderungen bedürfen eines Check-ups.
Georg Kirschner
A.S.I. Wirtschaftsberatung AG