Versicherungen

Wenn Regen auf Dürre trifft

Mehr als die Hälfte aller Gebäude in Deutschland ist nicht gegen Naturgefahren versichert

MichaelGaida / Pixabay

Jüngste Bilder aus dem All von Astronaut Alexander Gerst vermitteln einen Eindruck vom Ausmaß der zurzeit langanhaltenden Dürre in Deutschland. Herbeigesehnte Niederschläge können nun zu einem anderen Extrem führen: Bei Starkregen ist vorhersehbar, dass vielerorts das Wasser nicht schnell genug versickern kann und sich andere Wege sucht. Wie können sich private Immobilienbesitzer vor Schäden durch Naturgefahren schützen?

Weltweite Extremwetterlagen häufen sich und Aussicht auf einen Rückgang besteht eher nicht. Nach Aussagen von Klimaexperten ist dies ein Zeichen, dass der Klimawandel sich auf das alltägliche Wetter auswirkt.

Extremwetterlagen werden zum Alltag gehören

Die Tiefdruckgebiete „Paul“ und „Rasmund“, die im Sommer 2017 über Deutschland wüteten, haben nach Aussagen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Schäden in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro verursacht. Auch in diesem Jahr hat Starkregen bundesweit schon Orte geflutet – im Mai versanken etwa Teile von Hamburg und Wuppertal in den Wassermassen. Der Deutsche Wetterdienst bestätigt im aktuellen Rückblick auf den Sommer 2018 seine Einschätzung: Die Häufung von meteorologischen Extremereignissen wie Hitzewellen und Starkniederschlägen sind eine Folge des durch den Menschen verursachten Klimawandels.

Nur 41 Prozent der Gebäude in Deutschland gegen Naturgefahren versichert

Bauliche Vorkehrungen an der eigenen Immobilie können helfen, einen ungewollten Wassereintritt zu verhindern oder zumindest zu minimieren. Aber: Nicht jeder mag entsprechend investieren und viele hoffen, dass das Unwetter auch beim nächsten Mal spurlos an ihrer Immobilie vorbeizieht.

Dr. Henning Folkerts, Leiter des Produktmanagements für private Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherungen bei der HDI Versicherung AG, erklärt: „Meistens stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz erst im Schadenfall: Ist der Keller vollgelaufen, hoffen die Betroffenen, dass der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherer zahlt. Aber: Der Schutz gegen Schäden durch Naturgefahren wie Überflutung durch Witterungsniederschläge oder Überschwemmung muss üblicherweise zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung vereinbart werden.“ Jeder Immobilienbesitzer solle daher schon in „guten Zeiten“ prüfen, ob er diese wichtige Zusatzvereinbarung abgeschlossen hat.

Hilfe vom Staat nur in Einzelfällen

Nach Angaben des GDV ist nicht einmal jedes zweite Gebäude in Deutschland ausreichend geschützt: Nur für 41 Prozent aller Immobilien besteht eine Naturgefahrenversicherung. Wer im Schadenfall stattdessen auf staatliche Unterstützung baut, geht in der Regel leer aus. Hilfsgelder werden nur noch an diejenigen ausgezahlt, die sich erfolglos um eine Naturgefahrenversicherung bemüht haben oder denen ein Angebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen unterbreitete wurde. Dies beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder im Juni 2017.

(HDI Versicherung AG)

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