Mückenstiche führen der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zufolge immer häufiger zu Infektionen. Für die Behandlungskosten kommt die gesetzliche und private Krankenversicherung auf. Immer wieder werden damit aber auch gefährliche Borreliose-Erreger und Sinbis-Viren übertragen oder über die asiatische Tigermücke der Dengue-, Gelbfieber- und Zika-Virus. Doch wer zahlt, wenn aufgrund eines Insektenstichs eine dauerhafte Invalidität eintritt? Hier kommt es auf die Bedingungsqualität der privaten Unfallversicherung an, erklärte Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa.
Sie kann sich an Fälle aus ihrer Praxis erinnern, bei denen ein Insektenstich von heute auf morgen das Leben auf den Kopf gestellt hat und zu dauerhaften Beeinträchtigungen führte, wie Sprachstörungen und epileptischen Anfällen. Nur wenn eine Infektionsklausel im Tarif enthalten ist, kann die vereinbarte Versicherungssumme und lebenslange Rente bewilligt werden, so Bösl. In Altverträgen und leistungsschwachen Angeboten fehlt dieser wichtige Passus jedoch häufig. Im aktuellen Unfalltarif der uniVersa sind Infektionskrankheiten, die von Insektenstichen oder -bissen verursacht werden, mitversichert.
Zudem leistet dieser auch bei Tollwut, Wundstarrkrampf und für Infektionskrankheiten, die durch Hautverletzungen von anderen Tieren übertragen werden, wie eine Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zecken. Ein Wechsel in leistungsstärkere Angebote ist in der privaten Unfallversicherung in der Regel problemlos möglich und oftmals lohnenswert.
(uniVersa)