Mit dem neuen Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.) bereitet die SRH Fernhochschule – The Mobile University Studierende auf eine verantwortungsvolle Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Recht vor.
Aufgrund der hohen Zahl von rechtlichen Vorschriften in fast allen Bereichen der unternehmerischen Betätigung können heute kaum mehr Entscheidungen getroffen werden, ohne dass deren rechtlicher Hintergrund berücksichtigt wird. Hier ist jedoch der Knackpunkt, dass ein BWL-Studium meist nicht ausreichend rechtliches Grundwissen vermittelt, wohingegen dem reinen Juristen das wirtschaftliche Know-how fehlt. Genau für diese Schnittstelle bereitet der Studiengang Wirtschaftsrecht gezielt vor“, so Prof. Dr. Simon A. Fischer, Studiengangsleiter Wirtschaftsrecht an der Mobile University.
Das flexible Fernstudium Wirtschaftsrecht ermöglicht den Studierenden nicht nur juristische Sachverhalte in der Praxis fehlerfrei anzuwenden, sondern auch die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Erwägungen nachzuvollziehen. Die Absolventen sind somit in der Lage, zum Beispiel eine geplante Werbemaßnahme des Unternehmens nicht nur aus vertrieblicher Sicht zu bewerten, sondern auch ihre wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Zulässigkeit zu prüfen.
Die Besonderheit des Studiengangs ist es, dass neben dem umfassenden Wissenserwerb ist auch eine persönliche Profilbildung möglich ist. Mit sieben Vertiefungsrichtungen deckt die Mobile University alle relevanten Unternehmensbereiche ab. Zu den Vertiefungen gehören zum Beispiel Aktien-, Steuer- oder Arbeitsrecht, Recht- und Organisation im Nonprofit-Sektor sowie rechtliche Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen. Das Weitern behandelt das Bachelor-Studium Themen wie Gesellschaftsrecht, Legal English, Selbstmanagement, internationale Handelsgeschäfte und Internet- und Medienrecht sowie Datenschutz.
Für Absolventen des Bachelor-Studiums Wirtschaftsrecht (LL.B.) eröffnet sich ein breites Berufsfeld zum Beispiel in Banken, Rechts- oder Personalabteilungen, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften oder Rechtsanwaltskanzleien, so die Einschätzung von Prof. Fischer.
(SRH)