Wirtschaft

Reformen bei Minijobs und Ehegattensplitting könnten 60.000 neue Vollzeitstellen schaffen

Studie der Bertelsmann Stiftung: Durch Umgestaltung von Steuer- und Sozialversicherungsregeln weniger prekäre Arbeitsverhältnisse und gerechtere Einkommensverhältnisse zwischen Paaren. Gütersloh, 4. Oktober 2012. Die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen bei Minijobs und Ein­kommensteuern von Ehepaaren verhindern das Entstehen von Arbeitsplätzen und fesseln Men­schen in der Geringfügigkeitsfalle prekärer Arbeitsverhältnisse. Dagegen könnten durch eine kom­binierte und gezielte Reform der gesetzlichen Regelungen für Minijobs und gleichzeitig eine Um­gestaltung beim Ehegattensplitting in Deutschland 60.000 neue Vollzeitstellen entstehen. Zusätzli­che Belastungen für den Staatshaushalt würden nicht entstehen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Simulationsrechnung, die das Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) im Auftrag der Ber­telsmann Stiftung durchgeführt hat und bei der zahlreiche Reformansätze auf ihre möglichen öko­nomischen und sozialen Wirkungen durchgerechnet wurden.

Die größten Effekte ließen sich nach der Studie erzielen, wenn einerseits das Ehegattensplitting zugunsten eines Realsplittings refor­miert würde und gleichzeitig ansteigende Sozialversicherungsbeiträge sowie Einkommensteuern für Minijobs neu festgelegt würden. Auf diese Weise ließe sich die Zahl der prekären Arbeitsver­hältnisse reduzieren zugunsten von zusätzlichen Vollzeitstellen mit einer besseren sozialen Da­seinsvorsorge. Und neben der positiven Beschäftigungswirkung würde das Reformpaket auch zu einer gleichmäßigeren Einkommensverteilung zwischen den Partnern in Paarhaushalten führen.

Für die Studie waren zunächst fünf verschiedene Varianten im Bereich der geringfügigen Beschäf­tigung in den Blick genommen worden, die von der ersatzlosen Abschaffung der Mini- und Midijobs bis zur Ausweitung der Einkommensgrenzen reichen. Beim Ehegattensplitting waren drei Alternati­ven durchgerechnet worden, die auf bessere Beschäftigungsanreize zielen. Die besonders positi­ven Effekte konnten berechnet werden, wenn in beiden Bereichen kombiniert und gezielt entspre­chende Reformen verwirklicht würden. Profiteure der Veränderungen wären vor allem Frauen, die ein verbessertes Einkommen, und bessere Aufstiegsmöglichkeiten erreichen könnten, bei einer gleichzeitigen Verringerung der Gefahr von Altersarmut. Profitieren könnten auch die sozialen Si­cherungssysteme.

Die Studie nimmt fünf verschiedene Reformansätze im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in den Blick. Die isolierten Arbeitsmarkteffekte dieser Reformansätze lassen sich in zwei Gruppen einteilen: Bei den Varianten, die geringfügige Beschäftigung einschränken, bleibt das gesamtwirt­schaftliche Arbeitsvolumen nahezu unverändert und die Zahl der Beschäftigten steigt zwischen 33.000 bis 76.000. Demgegenüber werden aber auch mehr Tätigkeiten in Vollzeit oder vollzeitna­her Teilzeit ausgeübt. Die Varianten, die geringfügige Beschäftigung erleichtern, bringen dagegen zwischen 19.000 bzw. 95.000 mehr Menschen in Beschäftigung, führen aber auch zu einer weite­ren Zerstückelung der Arbeitsverhältnisse. Reformen, die ausschließlich bei den Minijobs anset­zen, erwiesen sich von ihren Beschäftigungswirkungen stets als ambivalent.

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