„Das ist ein wichtiger Schritt für die europäischen Verbraucher“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Die längeren Fristen geben uns mehr Zeit, die Mängel des PRIIPs-KID gemeinsam mit den Regulierern zu beheben. Das sollte sinnvollerweise bei der Überprüfung der PRIIPs-Regeln geschehen, die für nächstes Jahr vorgesehen ist.“ Die Überprüfung sollte dabei nicht auf die Detailvorgaben der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) beschränkt bleiben. Auch die PRIIPs-Verordnung selbst müsse nach Meinung des BVIs an einigen Stellen noch einmal kritisch geprüft werden.
Der ECON hat gestern eine Beschlussvorlage für das EU-Parlament verabschiedet, wonach zwei wichtige Fristen verlängert werden: Publikumsfonds sollen das PRIIPs-KID erst ab 2022 statt 2020 anwenden müssen, bis dahin dürfen sie die „Wesentlichen Anlegerinformationen“ weiter nutzen. Außerdem soll die Frist für die geplante Überprüfung der PRIIPs-Regeln um ein Jahr bis Ende 2019 verlängert werden.
Der BVI sieht nun keinen Grund mehr für einen „quick fix“ der Mängel, wie ihn die ESAs Anfang November vorgeschlagen haben, und fordert, dieses Vorhaben aufzugeben. „Das PRIIPs-KID soll 50 Millionen europäischen Privatanlegern als Entscheidungsgrundlage dienen, deshalb gilt der Grundsatz Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, so Richter. Die im Konsultationspapier der ESAs enthaltenen Ansätze für einen „quick fix“ lösen laut BVI die beiden strittigsten Probleme nicht: die irreführenden Berechnungen zu Transaktionskosten und Wertentwicklungsszenarien.
(BVI)