Die in den Koalitionsvertrag vereinbarten Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass Vermittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) unter die Aufsicht der Finanzaufsicht Bafin gestellt werden sollen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert dieses Vorhaben, denn er befürchtet, dass aufgrund dieses Schrittes im nächsten Zug auch gewerbliche Versicherungsvermittler der behördlichen Kontrolle unterstellt werden könnten. Dies würde zu höheren Kosten unter anderem für die Versicherungsunternehmen führen, die von der GDV repräsentiert werden.
In einer Stellungnahme argumentiert der GDV, dass viele der Versicherungsvermittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34d GewO zusätzlich auch über eine 34f-Zulassung verfügen. Er fordert, dass die Aufsicht über diese beiden Vermittlertypen gleich geregelt sein und nicht durch verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Anforderungen erfolgen soll. In dem Positionspapier heißt es: „Einhergehend mit einheitlichen Beurteilungsmaßstäben sollen dementsprechend auch die Sanktionsmechanismen gegen Gewerbetreibende einheitlich ausgestaltet und ausgeübt werden.“
Vermeidung höherer Kostenbelastung für Mitglieder
Sollte Berlin tatsächlich 34f-Vermittler künftig der Bafin unterstellen, müssten konsequenterweise auch Versicherungsvermittler von ihr kontrolliert werden. So zumindest ist der GDV zu verstehen, wenn er schreibt, dass von den Regierungsplänen auch die Versicherungsvermittler betroffen sind. Er warnt explizit weiter, dass „eine schrittweise Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin kein Präjudiz für die Aufsicht über Versicherungsvermittler sein darf.“
Gegen diese Schlussfolgerung wendet sich der Versicherungsverband aufgrund der Kosten der Beaufsichtigung. Diese müssen die kontrollierten Finanzdienstleister selber tragen. Eine Bafin-Aufsicht würde für viele Vermittler zu teuer werden, wenn sie als Kleinbetriebe organisiert sind. Der GDV weist auch auf die Versicherer hin, denen ebenfalls höhere Kosten drohen, da sie zusätzlich zu den Aufwendungen für ihre Beaufsichtigung noch die der gebundenen Vertreter stemmen müssten.
(MG)