Sachwerte / Immobilien

Regulierung der Offenen und Geschlossenen Immobilienfonds doch nicht so ausschlaggebend wie spekuliert

Die Neuregulierung der Offenen und Geschlossenen Immobilienfonds, welche mit dem 21. Juni 2013 wirksam werden soll, fällt höchstwahrscheinlich seichter aus als angenommen. Die Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zur EU-Richtlinienumsetzung über die Verwalter alternativer Investmentfonds durch das Bundesfinanzministeriums sieht das explizite Fortbestehen der Offenen Publikumsfonds und Spezialfonds unter strikten Auflagen vor. Neu aufgelegte Produkte der Offenen Immobilienfonds können, laut dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz, nur noch viermal jährlich die Einsammlung von Geldern betreiben.

Die Anteilskäufer sollen nur noch zu einem einzigen festgelegten Termin im Jahr verkaufen können, wenn die Mindesthaltedauer von zwei Jahren verstrichen ist. Von einer Maximalbegrenzung, die ursprünglich bei 30 000 Euro liegen sollte, wird abgesehen.

Bei den Geschlossenen Immobilienfonds sind die Neuerungen ebenfalls mäßig. So wurden die geplanten 30% der Fondsobjekte, die für Initiatoren über Kredite finanzierungsfähig sein sollten, auf 60% angehoben. Im Übrigen wurde für Geschlossene Ein-Objekt-Fonds die Mindestbeteiligung auf 20 000 Euro gesenkt statt der Beteiligung von mindestens 50 000 Euro.
Überdies wird durch eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der Fonds ohne Mindestzeichnungssumme die Erfordernis der Mindestinvestition in drei Objekte aufgehoben.

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