Die Anteilskäufer sollen nur noch zu einem einzigen festgelegten Termin im Jahr verkaufen können, wenn die Mindesthaltedauer von zwei Jahren verstrichen ist. Von einer Maximalbegrenzung, die ursprünglich bei 30 000 Euro liegen sollte, wird abgesehen.
Bei den Geschlossenen Immobilienfonds sind die Neuerungen ebenfalls mäßig. So wurden die geplanten 30% der Fondsobjekte, die für Initiatoren über Kredite finanzierungsfähig sein sollten, auf 60% angehoben. Im Übrigen wurde für Geschlossene Ein-Objekt-Fonds die Mindestbeteiligung auf 20 000 Euro gesenkt statt der Beteiligung von mindestens 50 000 Euro.
Überdies wird durch eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der Fonds ohne Mindestzeichnungssumme die Erfordernis der Mindestinvestition in drei Objekte aufgehoben.