Dazu Prof. Dr. Hans Fleisch, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen: „Die Gesetzesreformen 2000/2002 und 2007 haben deutlich gezeigt, dass gute rechtliche Rahmenbedingungen die Zivilgesellschaft aktivieren. Seit 2000 sind über 11.000 Stiftungen errichtet worden. Daher ist es wichtig, dass das Gesetz jetzt auch den Bundesrat passiert.“
Bedauern äußert Hans Fleisch über die nach wie vor fehlende Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements als eigenständigen gemeinnützigen Zweck. „Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums und mancher Finanzbehörden kann es keine gemeinnützige Stiftung geben, die ausschließlich bürgerschaftliches Engagement fördert. Diese unserer Meinung nach rechtswidrige, einengende Praxis hätte das neue Gesetz durch Klarstellung beenden können; denn sie geht am Bedarf unserer Gesellschaft, Ehrenamt und Zivilgesellschaft zu stärken, vorbei.“
CDU/CSU, FDP und SPD haben dem Gesetzentwurf heute im Bundestag zugestimmt. Enthaltungen gab es von der Fraktion der Linken und dem Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz geht nun am 1. März in den Bundesrat. Stimmt dieser zu, tritt das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Bundesverband Deutscher Stiftungen legt neue Zahlen vor
Beinahe zwei Stiftungen werden täglich gegründet, wie der Bundesverband Deutscher Stiftungen erst gestern auf seiner Jahrespressekonferenz bekannt gab. Im Jahr 2012 erhielten 645 Stiftungen ihre Anerkennungsurkunde. Damit summiert sich der Gesamtbestand auf ein neues Hoch von 19.551 Stiftungen. 95 Prozent von ihnen verfolgen gemeinnützige Zwecke.
Bundesverband Deutscher Stiftungen
Als unabhängiger Dachverband vertritt der Bundesverband Deutscher Stiftungen die Interessen der Stiftungen in Deutschland. Der größte Stiftungsverband in Europa hat über 3.800 Mitglieder; über Stiftungsverwaltungen sind ihm insgesamt mehr als 7.000 Stiftungen mitgliedschaftlich verbunden. Damit repräsentiert der Dachverband rund drei Viertel des deutschen Stiftungsvermögens in Höhe von mehr als 100 Milliarden Euro.
Alle geplanten Novellierungen im „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ finden Sie unter: www.stiftungen.org/reformprozess