Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie von Forschern des ifo Instituts, die am Montag veröffentlicht wurde. Die Grunderwerbsteuer führt nämlich zu einer Verringerung der Immobilienpreise. Somit müssen die Immobilienkäufer zwar die Steuer zahlen, profitieren aber gleichzeitig von geringeren Kaufpreisen für Immobilien – was wiederum die Verkäufer von Immobilien belastet. „Da die Grunderwerbsteuer von den Käufern einer Immobilie zu zahlen ist, verringert sie deren Zahlungsbereitschaft“, sagt Clemens Fuest, ifo-Präsident und einer der Autoren der Studie.
Der Preisrückgang fällt dabei sogar größer aus als die zusätzliche Steuerbelastung einer einzelnen Transaktion: Legt der Grunderwerbsteuersatz um einen Prozentpunkt zu, so sinken die Immobilienpreise im Schnitt um etwa 3,5 Prozent. Das lässt sich dadurch erklären, dass bei einem künftigen Wiederverkauf erneut Grunderwerbsteuer anfällt. In der Konsequenz nehmen die Immobilienpreise stärker ab, als die Grunderwerbsteuerlast zunimmt. „Der Preisrückgang einer Immobilie fällt dabei umso größer aus, je kürzer die Haltedauer der Immobilie ist“, sagt Fuest weiter. Denn je öfter eine Immobilie den Besitzer wechselt, desto häufiger wird die Immobilie auch durch die Grunderwerbsteuer belastet. Außerdem kann die höhere Grunderwerbsteuer dazu führen, dass Käufer mit wenig Eigenkapital aus dem Markt verdrängt werden, was ebenfalls den Preis drückt.
Für die Studie werteten die Forscher Daten von fast 18 Millionen Immobilien aus, die im Zeitraum zwischen Januar 2005 und Dezember 2018 zum Verkauf angeboten wurden. Der Datensatz umfasst Eigentumswohnungen sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser aus der gesamten Bundesrepublik. Die Daten wurden aus insgesamt 140 verschiedenen Quellen zusammengetragen, darunter Online-Immobilienportale sowie regionale und überregionale Zeitungen, und dem ifo Institut von F+B, einem Beratungsunternehmen für den Immobilienmarkt, zur Verfügung gestellt.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb einer Immobilie anfällt. Ihre Höhe bemisst sich am Preis der Immobilie. Sie erzielte 2018 ein Aufkommen von etwa 14 Milliarden Euro, das den Bundesländern zufließt. Seit 2006 können die Bundesländer die Höhe des Steuersatzes selbst bestimmen, davor galt ein bundesweit einheitlicher Satz von 3,5 Prozent. Tatsächlich haben seitdem sämtliche Bundesländer mit Ausnahme von Bayern und Sachsen den Steuersatz erhöht, teilweise mehrfach. Am höchsten ist der Satz derzeit in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Hier liegt er bei 6,5 Prozent.
(ifo Institut)