Berater

Die IHK ist die bessere Lösung für Vermittler als die BaFin

Die in der AfW-Initiative „Pools für Makler“ zusammengeschlossenen Pools fordern, dass die Beaufsichtigung der Finanzanlagenvermittler bundesweit einheitlich bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) angesiedelt wird.

 

Laut Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung, die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die BaFin zu übertragen. Ziel soll eine „einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht“ sein. Die Initiative „Pools für Makler“ unterstützt das Ziel einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Aufsicht, fordert aber eine einheitliche Vermittleraufsicht – auch der § 34d und § 34i Vermittler – durch die IHKs.

Diese Forderung basiert auf den guten Erfahrungen der letzten Jahre. Die Vermittleraufsicht durch das Kammersystem besteht seit 2013. Die Industrie- und Handelskammern haben nachgewiesen, dass sie eine erfolgreiche Aufsicht durchführen können. Dies hat auch die Bundesregierung in Ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP noch im März 2018 bestätigt (DS 19/1163): „Der geschäftsführenden Bundesregierung liegen keine Informationen über Schadensfälle vor, die durch Finanzanlagenvermittler verursacht wurden.“ Auch eine vergleichbare Regulierungstiefe wurde von der Bundesregierung im Februar 2017 bestätigt (DS 18/11337): „Die Finanzanlagenvermittler unterliegen nach der Gewerbeordnung Bestimmungen, die den vergleichbaren Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechen.“ Diese Erkenntnis führte zu dem logischen Schluss: „Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Aufsichtszuständigkeiten zu verändern.“

An dieser Situation hat sich nichts geändert. Probleme, die aufgrund der gewerberechtlichen Vermittleraufsicht entstanden sind oder wenigstens begünstigt worden wären, sind nicht erkennbar. Vielmehr gibt es Defizite bei der Produkt- beziehungsweise Institutsaufsicht, wie die Skandale um Infinus, Prokon, S&K, P&R oder die Deutsche Bank zeigen.

Darüber hinaus sprechen folgende Gründe gegen eine BAFIN-Aufsicht der § 34F Vermittler:

Kostenrisiko: Das vorhandene Umlageprinzip für BaFin-beaufsichtigte Unternehmen wird sehr wahrscheinlich zu deutlich höheren Kosten im vierstelligen Bereich für die Vermittler führen.

• Diese erhöhten Kosten werden dazu führen, dass zahlreiche Vermittler den Markt verlassen werden. Die unabhängige Finanzanlagenberatung in Deutschland wird spürbar leiden.

• Finanzanlagenvermittler werden keine Beratungsdienstleistungen mehr durch die IHKn erhalten, da die BaFin eine reine Aufsichtsbehörde ist.

• Die Aufsicht würde noch mehr zerstückelt (statt vereinheitlicht), da die Versicherungsvermittler mit Zulassung nach § 34d Gewerbeordnung bei den IHKn verblieben. Es gäbe somit einen „Aufsichtsriss“ quer durch die Vermittlerunternehmen.

• Eine einheitliche Vermittleraufsicht bei den IHKn würde eine konsistente Aufsicht über alle Erlaubnistatbestände hinweg ermöglichen.

Der AFW fordert folgende Punkte:

• den Erhalt des bewährten und gewachsenen Aufsichtssystems für die unabhängigen Finanzanlagenvermittler

• den Stopp der Pläne für einen unsinnigen und bürokratischen Aufwand für den Wechsel hin zu einer BaFin-Aufsicht

• klare Vorgaben für eine bundesweit einheitliche Aufsicht für unabhängige Berater und Vermittler mit Zulassung nach §§ 34d, 34f, 34h und 34i Gewerbeordnung unter dem Dach der IHKn.

(MG)

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