Die KfW und GRENKE haben einen weiteren Globaldarlehensvertrag für Leasingfinanzierungen über 200 Mio. EUR abgeschlossen. Damit können bundesweit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler und Gründer bei betrieblichen Neuanschaffungen von attraktiven Leasingkonditionen durch GRENKE und die KfW profitieren. Mit dem jetzt abgeschlossenen Globaldarlehen setzen die KfW und GRENKE ihre Zusammenarbeit fort; im Dezember 2016 hatten beide Partner ein Globaldarlehen über 100 Mio. EUR für Leasingfinanzierungen von KMU abgeschlossen sowie im Juni 2018 ein weiteres über 120 Mio. EUR.
Das für das inländische Fördergeschäft zuständige Vorstandsmitglied der KfW, Dr. Ingrid Hengster, sagte: „Unsere Kunden erwarten von uns Finanzierungsinstrumente, die ihren Anforderungen entsprechen. Wir haben frühzeitig erkannt, dass Leasing im Finanzierungsmix von Unternehmen stetig an Bedeutung gewinnt und uns darauf eingestellt. Dieses weitere Globaldarlehen mit GRENKE unterstreicht unsere Ambition, gerade kleinen und mittleren Unternehmen bedarfsgerechte Finanzierungsangebote an die Hand zu geben.“
Auch GRENKE zeigte sich zufrieden über den weiteren Vertragsabschluss. „Nach dem erfolgreichen Verlauf seit Einführung des Darlehenvertrags wurden insgesamt knapp 27.000 Leasingverträge gefördert. Wir freuen uns deshalb auf die weitere Kooperation mit der KfW um diesen Erfolg fortzusetzen“, sagt Sebastian Hirsch, Vorstandsmitglied der GRENKE AG. „Als Finanzierungspartner sind wir seit mehr als 40 Jahren an der Seite kleiner und mittlerer Unternehmen und unterstützen deren Investitionsvorhaben durch persönliche, schnelle und einfache Abwicklung.“
Die Abwicklung ist schnell erklärt: Der Unternehmer erhält einen sogenannten Fördergutschein direkt bei GRENKE. Er füllt diesen aus und reicht ihn zusammen mit dem Leasingantrag bei GRENKE ein. Mit Abschluss des Leasingvertrags wird der Fördergutschein eingelöst und der individuelle, von Raten und Laufzeiten abhängige Förderbetrag dem Leasingkunden vorab und in einer Summe gutgeschrieben. Förderberechtigt sind Gewerbeunternehmen und Angehörige freier Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. EUR, die ihren Sitz in Deutschland haben. Private Anschaffungen sind von einer Förderung ausgenommen.
(GRENKE)