Wirtschaft

Mit Riester-Fondssparplänen Rentenlücke verkleinern

Rentenversicherung unter Druck, Bundesbank schlägt schrittweise Anhebung des Rentenalters bis auf fast 70 Jahre vor

R wie Rente und Riester

Wegen des zukünftigen Renteneintritts der geburtenstarken Jahrgänge und der steigenden Lebenserwartung wird die Rentenversicherung unter Druck geraten. Die Bundesbank schlägt daher eine schrittweise Anhebung des Rentenalters bis auf fast 70 Jahre vor. Durch den späteren Beginn der Rente soll verhindert werden, dass das Rentenniveau künftig zu tief sinkt.

Rentenlücke wächst trotzdem

Verhindern kann die Maßnahme aber nicht, dass die Rentenlücke wächst. Die private Vorsorge ist also notwendiger denn je. Eine wirkungsvolle Vorsorge bieten Riester-Fondssparpläne. Sie bieten auch für Geringverdiener eine clevere Möglichkeit, mit staatlicher Förderung regelmäßig einen bestimmten Betrag beiseitezulegen und zusätzlich von den Chancen am Kapitalmarkt zu profitieren. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.

Für den Erhalt der vollen Zulage des Staates müssen die Sparer nur vergleichsweise geringe Beiträge selbst aufbringen. Die jährliche Grundzulage beträgt pro Person 175 Euro, die Kinderzulage beläuft sich auf 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.

Zulagen für Mütter summieren sich

Die Zulagen für eine Mutter, die für sich und ihre zwei Kinder die jährliche Zulage beantragt, können sich also auf 775 Euro pro Jahr summieren. Sie selbst muss nur vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen – höchstens 2.100 Euro im Jahr. Dabei werden Grundzulage sowie Kinderzulagen auf die Beiträge angerechnet.

Im Idealfall ersetzen so die Zulagen bei Riester-Sparern mit sehr geringen Einkommen fast den gesamten Eigenanteil. In einem solchen Fall müssen nur 60 Euro pro Jahr oder fünf Euro monatlich als Sockelbetrag eingezahlt werden. Wer früh mit dem Riester-Sparen anfängt, wird außerdem zusätzlich belohnt: Sparer bekommen vom Staat einmalig 200 Euro, wenn sie zu Beginn des Beitragsjahres (d.h. Kalenderjahres, in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind) noch keine 25 Jahre alt sind.

(BVI)

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