Dabei sollte nicht nur das Fahrzeug versichert sein, sondern auch die Ladung. Hierfür sorgt beispielsweise die neue Werkverkehrsversicherung der Württembergischen Versicherung AG.
Vom Zubehörteil für eine Maschine über das Maßmöbelstück des Schreiners bis zum Partyservice: Beim Transport von Waren kann schnell etwas passieren, sodass die Ladung beschädigt wird oder beim Kunden nicht ankommt. Ob auf der Strecke oder beim Be- und Entladen der Fracht, ob im eigenen, im gemieteten oder geleasten Fahrzeug, ob Beschädigung der Ware oder deren Diebstahl – die Werkverkehrsversicherung der Württembergischen bietet umfangreichen Schutz. Dieser wird zum 15. November 2019 nochmals deutlich verbessert.
Grundsätzlich gilt als Versicherungssumme der gesamte Wert aller Waren und Vorräte, Werkzeuge oder Maschinen, die im versicherten Fahrzeug befördert werden. Sie gilt als Erst-Risiko-Summe, sodass im Schadenfall keine Unterversicherung angerechnet wird. Abgesichert sind Waren, Vorräte, die Betriebseinrichtung und Datenträger sowie Gebrauchsgegenstände und Reisegepäck der Mitarbeiter. Der Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr, also während des Transports und des Aufenthalts in den Fahrzeugen. Versichert sind Transporte mit eigenen, gemieteten, geliehenen und geleasten Fahrzeugen sowie Sachen in Werkzeugkisten auf einem Pritschenfahrzeug bis 5.000 Euro. Ebenfalls mitversichert ist grobe Fahrlässigkeit bis 50.000 Euro pro Schaden.
In der neuen Werkverkehrsversicherung wird die Entschädigungsleistung von versicherten Kosten nach einem Versicherungsfall oder zur Schadenminderung von 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht.
Zudem werden einige neue Positionen eingeführt, wie etwa die Übernahme von
• Aufwendungen zur Brandbekämpfung in Höhe von 5.000 Euro,
• Aufwendungen für die Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruchdiebstahl in Höhe von 5.000 Euro,
• Kosten für einen Sachverständigen für Transport- und Güterschäden in Höhe von 10.000 Euro.
Künftig sind außerdem auch Bestandteile, wie Regale oder Schubladen, versichert, die nachträglich vom Versicherungsnehmer ins Fahrzeug eingebaut werden.
Schon bisher sind Mehrkosten bis 5.000 Euro im Versicherungsschutz enthalten. Über diese Position werden Kosten entschädigt, die zum Beispiel dadurch entstehen, dass aufgrund eines Schadens Werkzeuge oder Maschinen angemietet werden müssen. Zukünftig ist es möglich, über diese Position auch Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt oder Übernachtungskosten des Fahrers als unmittelbare Folge eines versicherten Schadens abzurechnen.
(W&W-Gruppe)