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Harte Zeiten für Verkehrs-Rüpel

ARAG Experten stellen wichtige Neuerungen der Straßenverkehrsordnung vor

jonbonsilver / Pixabay

Kurz gesagt: Es wird teurer, sich nicht an die Verkehrsregeln zu halten. Mit den für Februar anstehenden Neuerungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) will das Bundesverkehrsministerium dafür sorgen, dass es auf den Straßen sicherer, klimafreundlicher und gerechter zugeht. In diesem Rahmen werden auch zahlreiche neue Sinnbilder und Verkehrszeichen eingeführt.

Mehr Schutz für Radfahrer

Vor allem, wenn es um das Missachten von Radlern geht, wird es für Autofahrer teurer. So vervierfacht sich beispielsweise das Bußgeld von 20 auf 80 Euro, wenn durch unzulässiges Halten in zweiter Reihe ein Radfahrer gefährdet wird. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Wird der Radler durch das Parken eines Pkw auf dem Radweg behindert, kostet es den Autofahrer 70 statt 30 Euro und einen Punkt. Fast verdreifacht hat sich die Strafe, wenn es zu einem Unfall kommt, weil ein Fahrzeug auf dem Schutzstreifen für Radfahrer hält. Das kostet nun 100 statt 35 Euro plus einen Punkt.

Auch der Mindestabstand beim Überholen von Radlern, aber auch Fußgängern und so genannten Elektrokleinstfahrzeugführenden wie etwa E-Roller-Fahrer, ist nun klar definiert: Innerorts muss ein Seitenabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, außerorts zwei Meter. Eine echte Gefahrenquelle für Radfahrer ist der tote Winkel. Abbiegeunfälle, bei denen Radler insbesondere von Lkw schlichtweg übersehen werden, gehören zu den besonders häufigen Radfahrunfällen mit schwerwiegenden Folgen für die Zweiradfahrer. Daher schreibt die Novelle Lkw beim Rechtsabbiegen innerorts nun eine Schrittgeschwindigkeit von sieben bis elf km/h vor. Sanktioniert wird ein Vergehen mit 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister.

Darüber hinaus ist es für Autos und Lkw künftig verboten, Radfahrer und andere einspurige Fahrzeuge an bestimmten Stellen zu überholen, wenn es dort zu eng und damit zu gefährlich für den Radler wird. Dafür wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt. Welche Verkehrszeichen es sonst noch gibt, listet die Bundesanstalt für Straßenwesen hier auf.

Parkrowdys geht es ans Portemonnaie

Wer unerlaubt in zweiter Reihe, auf Schutzstreifen oder auf Geh- und Radwegen hält, zahlt statt bisher ab 15 Euro künftig eine Geldbuße von bis zu 100 Euro. So kostet beispielsweise das Parken auf einem Behindertenparkplatz nicht mehr 35, sondern 55 Euro. Wer unberechtigt auf einem E-Auto-Stellplatz parkt, hatte bislang nichts zu fürchten. Die Neuregelung sieht hier nun ebenfalls 55 Euro vor.

Härtere Strafen für Unverbesserliche und Ignoranten

Was hat man nicht alles versucht, um Autofahrern das Thema Rettungsgasse näher zu bringen: Schilder an Brücken, permanente Hinweise von Radiomoderatoren bei Staumeldungen, ganze TV-Berichte. Doch wer auf der Autobahn unterwegs ist, stellt ganz schnell fest: Einen Fahrer gibt es immer, der offensichtlich nicht zugehört hat. Daher wird auch das Thema Rettungsgasse künftig strenger gehandhabt: So kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden. Zwischen 200 und 320 Euro müssen Ignoranten berappen und es drohen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

Nicht nur die fehlende Rettungsgasse hindert Helfer oft daran, den Unfallort schnell zu erreichen. Auch Schaulustige, die lieber Fotos und Filme machen, und dadurch den Rettungseinsatz erschweren, werden künftig durch höhere Geldstrafen härter bestraft. Wer Unfallopfer ablichtet und angezeigt wird, muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug rechnen.

Klimaschonende Mobilität wird belohnt

Wer schon einmal in Amerika Auto gefahren ist, kennt die Spuren für Fahrgemeinschaften: Voraussetzung für die Nutzung dieser ‚Carpool-, Express oder Fast-Lanes‘ ist, dass sich inklusive Fahrer mindestens zwei, manchmal auch drei Personen im Fahrzeug befinden. Neue Spuren sind in Deutschland zwar nicht vorgesehen, aber Pkw, in denen mindestens drei Personen sitzen, dürfen künftig die Busfahrstreifen nutzen. Die ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge bereits seit 2015 die Bussonderstreifen nutzen dürfen, wenn die zuständige Straßenbehörde entsprechende Zusatzzeichen aufgestellt hat. Auch Carsharing wird gefördert: Wer einen entsprechenden Ausweis zur Kennzeichnung des Carsharing-Fahrzeugs gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legt, hat Vorrecht beim Parken auf ausgewiesenen Plätzen. Dafür wurde ein neues Sinnbild eingeführt. Welche Sinnbilder und Symbole es noch so im Straßenverkehr gibt, listet die Bundesanstalt für Straßenwesen hier auf.

(ARAG)

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