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Versicherungstipp: Privathaftplicht regelmäßig prüfen

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zum Schadenersatz verpflichtet und haftet mit seinem Einkommen und Vermögen

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Deshalb ist die Privat-Haftpflichtversicherung für jeden Verbraucher uneingeschränkt zu empfehlen. Doch nicht immer ist jeder automatisch versichert. Darauf weist die uniVersa hin.

Single, Duo oder Familie?

Angeboten werden am Markt meist Single-, Duo- und Familienpolicen. Für Alleinstehende reicht die Singledeckung aus, die am günstigen ist. Bei Duo kann eine weitere Person, beispielsweise der Lebenspartner oder ein Kind, mitversichert werden. In der Familiendeckung sind automatisch der Ehe- oder Lebenspartner, minderjährige Kinder sowie unverheiratete, volljährige Kinder während ihrer Schul- und Erstausbildung versichert.

Änderung kann unerwartete Folgen haben

Doch Achtung: Eine Änderung des Familienstandes kann dazu führen, dass das ursprünglich ausgewählte Paket nicht mehr das Richtige ist. So sollten vor allem Paare, die zusammenziehen oder sich trennen, ihren Versicherungsschutz prüfen. Ebenso kann eine Änderung bei Heirat, Scheidung, Tod des Partners, Geburt oder Adoption eines Kindes notwendig werden oder sinnvoll sein. Bei Kindern wiederum kann die Heirat, das Ende der Erstausbildung oder die Aufnahme eines Berufes dazu führen, dass sie nicht mehr über die Familienpolice der Eltern versichert sind.

(Universa)

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