In der Corona-Krise stehen viele Menschen vor rechtlichen Fragen und Problemen. Daher setzt die Versicherungskammer Bayern in Kooperation mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG ein Zeichen der Solidarität: Mit einer kostenfreien Hotline für eine Corona-Rechtsberatung hilft der größte öffentliche Versicherer ab sofort allen ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern.
Die Versicherungskammer Bayern vermittelt allen Privatpersonen eine telefonische Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt. Die Hotline ist vom 18. bis 29. Mai (montags bis freitags außer feiertags) in der Zeit von 9 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0211 9598 1111 erreichbar.
Alle Fragen rund um rechtliche Auswirkungen des Coronavirus
Die kostenfreie telefonische Beratung zu allen Fragen rund um die rechtlichen Auswirkungen des Coronavirus erfolgt durch unabhängige, niedergelassene und zertifizierte Rechtsanwälte. Der Service gilt bundesweit für alle in Deutschland lebenden Menschen, egal ob Kunde der Versicherungskammer Bayern oder nicht.
Zu beachten ist lediglich, dass die Beratung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden können muss und deutsches Recht anwendbar ist. Anrufer gehen mit der Inanspruchnahme der telefonischen Beratung keine Verpflichtungen ein. Erteilt der Anrufer dem Anwalt im Anschluss an die telefonische Beratung jedoch ein Mandat für die Durchsetzung seiner Interessen, sind die entstehenden Kosten selbst zu tragen bzw. werden die Kosten nach Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Auch Unklarheiten bei laufenden Verträgen
Im Fokus des Interesses stehen zurzeit insbesondere arbeitsrechtliche Fragestellungen und Fragen zu laufenden Verpflichtungen wie Mietzahlungen und Kredittilgungen. Auch Unsicherheiten in Bezug auf die Kontaktbeschränkung, Quarantäne-Maßnahmen und Krankschreibungen bewegen viele Menschen.
Weitere Themen mit juristischer Relevanz: Unklarheiten bei laufenden Verträgen (zum Beispiel Fitnessstudio) und abgesagten Veranstaltungen (beispielsweise Konzerte, Fußballspiele), Fragen rund um den gebuchten Urlaub und Probleme durch die Absage von Hochzeitsfeiern, Geburtstagspartys oder anderen privaten Festen.
(Versicherungskammer)