Versicherungen

Wildunfall: Wann zahlt die Versicherung?

Köln, 21. November 2013 – im Herbst sind viele Autofahrer bei Nebel, Regen und in der Dämmerung unterwegs. Gleichzeitig steigt die Zahl der Wildwechsel, da die Tiere im Herbst besonders aktiv sind und häufiger die Straßen überqueren. Die Folge, es kommt im Herbst vermehrt zu Unfällen mit Wildtieren: Laut dem Deutschen Jagdschutz-Verband wurde 2012 alle zweieinhalb Minuten ein Wildtier auf Deutschlands Straßen von einem Auto angefahren. Was ist im Fall eines Wildunfalls zu tun und wann zahlt die Versicherung?

Unfälle vermeiden
Im Herbst raten Experten zu besonderer Vorsicht: Autofahrer sollten Straßenränder im Auge behalten, die Bremsbereitschaft erhöhten und vor allem langsamer fahren. Dies gilt insbesondere für jene Strecken, vor denen das dreieckige Straßenschild mit dem springenden Reh warnt. Falls der Fahrer Wild am Straßenrand sichtet, sollte er versuchen,  die Tiere mit hupen zu verscheuchen.

Verhalten am Unfallort
Kommt es zu einem Wildunfall, sollte der Fahrer sofort die Polizei und die Forstbehörde verständigen. Für die Versicherung ist es ratsam Fotos von der Unfallstelle und – sofern nicht geflüchtet – vom Tier selbst machen. In jedem Fall sollte eine „Wildunfall-bescheinigung“ vom Jagdausübungs-Berechtigten oder dessen Vertreter ausgefüllt werden. Diese gilt als Nachweis über den Wildunfall und ist für die KFZ-Versicherung sehr wichtig. Der Fahrer sollte den Schaden unverzüglich der Versicherung melden.

Wie ist der Wildunfall versichert?
Grundsätzlich ist die Teilkasko-Versicherung bei Zusammenstößen mit so genanntem „Haarwild“ (zum Beispiel Rehe, Hirsche, Wildschweine) zuständig. Einige Gesellschaften bieten in ihrer Grunddeckung bereits eine Ausweitung auf weitere Tiere an: „In den neueren Tarifen der Gothaer ist auch ein Zusammenstoß mit Pferden, Rindern, Ziegen und Schafen versichert“, erklärt Gothaer Kfz-Experte Armin Eckert. Über den Top-Schutz hat man in der Teilkasko sogar den Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert. Wollte der Fahrer einem Tier ausweichen oder hat er sein Fahrzeug vor Schreck in den Graben gelenkt, zahlt die Teilkasko nur, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass sein Ausweichen als Rettungs-maßnahme notwenig war und er so größeren Schaden verhindert hat. Wünscht der Kunde einen umfassenden Versicherungsschutz, ist eine  Vollkasko-Versicherung die richtige Wahl: Diese leistet auch bei Unfällen mit Tieren, die nicht über die Teilkasko versichert sind oder in Fällen, in denen der Fahrer einen Wildunfall nicht nachweisen kann.

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