Dass Bundeskabinett hat nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) über die Verordnung über die Sozialversicherungsgrenzwerte 2014 entschieden. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- als auch in der Kranken- und Pflegeversicherung wird angehoben, genauso wie die Versicherungspflicht-Grenze in der Krankenversicherung. Nach Angaben des BMAS werden mit der „Verordnung über die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2014 die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2012) turnusgemäß angepasst.“. Dabei werde auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen („Ein-Euro-Jobs“) abgestellt, teilt das Ministerium ergänzend mit.
Grenzwerte der Sozialversicherung 2014
Dass Bundeskabinett hat nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) über die Verordnung über die Sozialversicherungsgrenzwerte 2014 entschieden. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- als auch in der Kranken- und Pflegeversicherung wird angehoben, genauso wie die Versicherungspflicht-Grenze in der Krankenversicherung. Nach Angaben des BMAS werden mit der „Verordnung über die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2014 die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2012) turnusgemäß angepasst.“. Dabei werde auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen („Ein-Euro-Jobs“) abgestellt, teilt das Ministerium ergänzend mit. Lesen Sie hier den kompletten Artikel