Versicherungen

Offenlegungspflichten für Vermittler zu Nachhaltigkeitskriterien in der Praxis: Die Zeit für die Umsetzung in der Beratung drängt

​Neue Pflichten in der Beratung zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten schon ab 10. März 2021

StockSnap / Pixabay

Zu den Themen Nachhaltigkeit und ESG (Environment, Social, Governance) arbeiten Politik und Finanzbranche daran, die Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage zu verbessern. Gleichzeitig ist das mit neuen Verpflichtungen für Vermittler verbunden – und zwar schon ab dem 10. März 2021. Höchste Zeit also, sich bis dahin Klarheit zu verschaffen, was das ganz praktisch für die Beratungstätigkeit bedeutet. Der neue Leitfaden „Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten“ von Per Protoschill gibt Antworten. Er erscheint am 28. Oktober 2020 im Verlag Versicherungswirtschaft.

Vermittler und Berater müssen bereits in wenigen Monaten offenlegen, ob sie das Thema Nachhaltigkeit bei ihrer Produktauswahl berücksichtigen oder nicht. Wie können sie sich schon heute darauf vorbereiten? Dies hat der Autor Per Protoschill als Thema in den Mittelpunkt einer wissenschaftlichen Seminararbeit gerückt, die er im Rahmen seines Studiums zum Betriebswirt betriebliche Altersversorgung (FH) beim CAMPUS INSTITUT in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Koblenz verfasst hat. Diese Arbeit ist nun unter dem Titel „Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten. Ein Beratungsleitfaden für die Vermittlung“ beim Verlag Versicherungswirtschaft erhältlich. Per Protoschill ist Leiter Vertriebsunterstützung betriebliche Altersversorgung bei der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Die Stuttgarter gehört mit ihrem Produkt GrüneRente seit 2013 zu den Pionieren der nachhaltigen Altersvorsorge.

Von der Theorie zur praktischen Beratungsunterstützung

„Die Zeit für eine Umsetzung der neuen Pflichten im Betrieb von Vermittlern ist denkbar knapp. Deshalb war es mir wichtig, aus den technischen Formulierungen eine praktische Umsetzung der künftigen Offenlegung für die Beratung zu skizzieren“, führt Per Protoschill aus.

Transparenzverordnung gibt ab 10. März 2021 neue Regeln für die Beratung vor

Wenn bereits heute klar ist, dass zu diesem Zeitpunkt die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit auch in der Kundenberatung transparent gemacht werden muss, steht jetzt die Vorbereitung darauf an. Doch ein Blick in den maßgeblichen Gesetzestext hinterlässt noch viele Fragen nach dem „Wie“. Details werden erst zum Jahresende erwartet. Hier unterstützt der neue Leitfaden. Per Protoschill erklärt: „Die skizzierten Fragen und Herangehensweisen unterstützen Vermittler und Berater dabei, die Anforderungen schnell in die Praxis umzusetzen.“

Welche Fragen beantwortet der Leitfaden?

Wichtige Fragen, denen der Autor in seiner Arbeit nachgeht, sind zum Beispiel: Was müssen Vermittler zukünftig in ihrer Beratung in Bezug auf die Offenlegung zu Nachhaltigkeitsaspekten berücksichtigen? Was ändert sich im Beratungsprozess und bei der Produktauswahl? In Form von Checklisten unterstützt der Leitfaden Vermittler, die sich auf die Bewertung und die Beratung zu nachhaltigen Vorsorgeprodukten vorbereiten wollen.

Die Beschäftigung mit dem Thema lohnt sich doppelt für Vermittler

Vermittler kommen am Thema Nachhaltigkeit nicht vorbei. Einerseits werden sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten müssen. Darüber hinaus entwickelt sich der Markt für nachhaltige Kapitalanlagen seit Jahren positiv. Untersuchungen zeigen, dass über alle Alters- und Einkommensgruppen hinweg ein hohes Interesse an nachhaltigen Produkten wie der GrüneRente der Stuttgarter vorhanden ist.
(Die Stuttgarter)
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