In diesem Entwurf seien durchaus nachhaltige Gedanken wie zum Beispiel hinsichtlich der Investition im infrastrukturellen Bereich über Fremdkapitalinstrumente, jedoch werden Hindernisse durch quotale oder geographische oder auch sonstige Einschränkungen gestellt, die ausländische Fonds und deren Manager diskriminieren würden. Demzufolge müssen unter anderem für den AIF-Erwerb Maßgaben erfüllt werden, wie diesen in der Europäischen Union aufzulegen beziehungsweise von einem Manager, der im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, zu verwalten. Eine weitere Möglichkeit bestünde, wenn der Manager einer Erlaubnis unterliegt, die mit den KAGB zu vergleichen ist. Folglich wird die Frage in den Raum gestellt, wieso Fonds aus Amerika oder Asien generell nicht in Frage kommen. Des Weiteren bildet der Entwurf die Grundlage des Ausschlusses des Erwerbs von Fonds, welche dem vereinfachten KAGB-Registrierverfahren der Bafin angehören, durch Versicherer. Eine Zulassung könne nur über die Öffnungsklausel erfolgen. Die Problematik entstünde durch die Vorgaben der Aufsicht, da die Strukturierung der Portfolios der Versicherungsunternehmen sowie die Pensionsfonds nicht mehr in Eigenverantwortung der Investoren gestaltet werden können. Aufgrund der Einführung der Solvency ll wäre dieser Schritt aber sinnvoll, so der BAI. Die geplante 7,5-Prozentquote für Alternative Investments will der BAI während der Konsultation in die Höhe korrigieren. Weitere Entlastungen seien unter der Maßgabe von Nachweisen der Eigenmittelunterlegung für die entsprechende Anlage denkbar. In diesem Zuge könne die Umsetzung der Solvency ll für die Versicherungswirtschaft auch in Hinblick auf die Anlageverordnung möglich gemacht werden, so der BAI.
BAI pro Eigenverantwortung
Aus Sicht des Bundesverbands Alternative Investments (BAI) werden die gestellten Entwürfe einer Pensionsfonds-Anlageverordnung beziehungsweise einer neuen Anlageverordnung den Investorenbedürfnissen nur mäßig gerecht, da ein Niedrigzinsumfeld herrscht und der Übergang zur Solvency ll angebahnt werden muss.