Allgemein

Ab in den Urlaub: Neue Einreiseverordnung in Kraft

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.

Die Bundesregierung erleichtert mit ihrer neuen Einreiseverordnung das Reisen in Europa. Mit der Neuregelung entfallen nunmehr wesentliche Hürden für den Urlaub im Sommer. Zukünftig müssen vollständig Geimpfte und Genesene  grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne und auch keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen. Das gilt allerdings nicht, wenn man aus einem Gebiet mit neuen, ansteckenderen Virusvarianten nach Deutschland einreist.

Die Verordnung sieht ebenfalls vor, dass Nicht-Geimpfte die bisher übliche Quarantäne von zehn Tagen nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet umgehen können, wenn sie einen negativen Test vorweisen, sich quasi „frei testen“. Dafür reicht ein Antigentest, der nicht älter ist als 48 Stunden ist – oder ein PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden ist. Nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – derzeit beispielsweise Ägypten, Malediven, aber auch die  Niederlande – kann man sich allerdings erst ab dem fünften Tag nach der Einreise „frei testen“. Das ist hingegen generell nicht möglich, wenn Reisende sich innerhalb der letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Virusvariantengebiet wie Südafrika aufgehalten haben.

Auch für Familien wird es leichter zu reisen. Eltern müssen demnach geimpft sein, Kinder hingegen nicht. Vor allem der Tourismus in Ländern wie Griechenland, Spanien und Italien wird von den Erleichterungen für Bundesbürger profitieren.

Trotz des optimistischen Ausblicks und der rückläufigen Corona-Zahlen mahnte das Robert Koch-Institut zur Geduld. „Bei aller Zuversicht dürfen wir bitte eines nicht vergessen: Diese Pandemie ist ja nicht vorbei“, sagte RKI-Präsident Lothar Wieler.

uwelehmann/ surpress          v

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