Asset Standard erweitert die Fondsdaten um das Thema Nachhaltigkeit. Damit reagiert Asset Standard auf das wachsende Interesse nach grünen Investments und fördert die Transparenz und Vergleichbarkeit. Auch die EU nähert sich dem Thema und stellt bereits erste Anforderungen an Unternehmen und Asset Manager, um diese verstärkt in die Verantwortung zu nehmen.
Seit Anfang März gelten Offenlegungspflichten für Anbieter und Berater von Fondsprodukten. Danach sind Asset Manager dazu angehalten, sich mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinander zu setzen und dies auch zu dokumentieren und zu belegen.
Vorgeschrieben für Fonds ist die Veröffentlichung in vorvertraglichen Dokumenten, wie dem Verkaufsprospekt. Dies soll in erster Linie dazu beitragen, dass das sogenannte Greenwashing erschwert wird, sprich Fonds aufgrund einiger Negativkriterien nicht mehr als besonders nachhaltig vermarktet werden können.
Drei Produktkategorien
Das EU-Regelwerk, das am 10. März in Kraft getreten ist, schafft de facto drei Produktkategorien: Unter Artikel 6 fallen alle Fonds, die keinen expliziten Wert auf Umwelt- oder Ethikaspekte legen. Artikel 8 bezeichnet „hellgrüne“ Sondervermögen, die nachhaltige Kriterien im Investmentprozess berücksichtigen.
Artikel 9 ist „dunkelgrünen“ Fonds vorbehalten, die nachhaltige Wirkung erzielen wollen. Je nachdem, ob ein Fonds unter Artikel 6, 8 oder 9 fällt, muss er unterschiedlich strenge Offenlegungspflichten erfüllen.
Die zu veröffentlichenden Informationen im Verkaufsprospekt beinhalten bei Artikel 6 Fonds (auf Asset Standard „Basic“ genannt) das Nachhaltigkeitsrisiko und die negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Letzteres muss aber voraussichtlich erst Ende 2022 auf Fondsebene umgesetzt werden.
Nachhaltigkeitsfaktoren
Das Nachhaltigkeitsrisiko umfasst ein Ereignis in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren wiederum sind „Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ zu verstehen.
Bei den nachhaltigen Fonds, gemäß Artikel 8 und 9 (auf Asset Standard „ESG“ und „Impact“), kommen, neben den oben genannten „Basic“-Fonds Anforderungen, noch weitere Offenlegungspflichten hinzu. Diese wurden in den technischen Regulierungsstandards konkretisiert.
Ethisch Dynamischer Anteil (EDA) und FNG-Siegel
Ergänzend zu den Offenlegungspflichten veröffentlicht Asset Standard auch den Ethisch Dynamischen Anteil (EDA) von der Mountain-View Data GmbH. Der EDA-Score liegt zwischen 0 und 100 und ermöglicht das objektive Screening von Finanzprodukten und die Überprüfung von Portfolioinhalten.
Dabei bewertet die Mountain-View Data GmbH Unternehmen und Länder auf Basis von Positiv- und Negativkriterien. Ein hoher Score weist darauf hin, dass der Fonds größtenteils frei von kritischen Unternehmen/Länder im Bereich der Negativkriterien ist und zugleich zu einem höheren Anteil in Unternehmen/Länder im Bereich der Positivkriterien investiert.
Zu guter Letzt veröffentlicht Asset Standard auch das FNG-Siegel. Dieses verfolgt eine ganzheitliche Methodik und basiert auf einem Mindeststandard. Dazu zählen Transparenzkriterien und die Berücksichtigung von Arbeits- und Menschenrechten, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung wie sie im weltweit anerkannten UN Global Compact zusammengefasst sind.
Auch müssen alle Unternehmen des jeweiligen Fonds explizit auf Nachhaltigkeits-Kriterien hin analysiert werden. Investitionen in Atomkraft, Kohlebergbau, bedeutsame Kohleverstromung, Fracking, Ölsande sowie Waffen und Rüstung sind Ausschlusskriterien. Hochwertige Nachhaltigkeitsfonds, die sich in den Bereichen „institutionelle Glaubwürdigkeit“, „Produktstandards“ und „Impact“ (Titelauswahl, Engagement und KPIs) besonders hervorheben, erhalten bis zu drei Sterne.
Breit diversifizieren
In Portfolien können Anleger das Chancen-Risiko-Profil verbessern, wenn sie breit diversifizieren. Dies ist auch auf das Thema Nachhaltigkeit übertragbar. So lässt sich die Frage, ob ein Fonds nachhaltig ist, besser beantworten, wenn mehrere Bewertungen – basierend auf verschiedenen Methoden – vorliegen.
Die Chance einen nachhaltigen Fonds zu finden steigt und das Risiko von Greenwashing sinkt. So gibt auch Klaus-Dieter Erdmann, Geschäftsführer der Asset Standard GmbH, zu bedenken, dass man sich jede Strategie und jedes Portfolio im Detail ansehen muss, ob auch wirklich Nachhaltigkeit verankert wurde oder der Begriff nicht nur aus Marketingzwecken verwendet wurde, ganz salopp, „ob auch drin ist was draufsteht“.
Dieser Problematik tritt die Offenlegungsverordnung entgegen, da sie maßgeblich dazu beiträgt, dass Greenwashing eingedämmt wird. Darüber hinaus liefern Bewertungen und Ratings, wie der EDA und das FNG-Siegel, weitere Anhaltspunkte zur nachhaltigen Ausrichtung des Fonds und erleichtern dem Anleger die Analyse.
(Asset Standard/Manuela Blisse)