Berater

Versteckt – ausgerechnet in der Transparenzverordnung

KOLUMNE WOLFGANG KUCKERTZ


Im März 2021 ist sie in Kraft getreten: die EU-Transparenzverordnung. Und da EU-Verordnungen nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wo es im Vorfeld dann noch Verbändestellung- nahmen und Sachverständigenanhörungen in einem der Bundestagsausschüsse gibt, ist das Inkrafttreten dann auch für viele etwas überraschend gekommen. So war der Fokus auf die Frage verständlich:
Was müssen die Marktteilnehmer ab dem 10. März 2021 alles beachten, was ist neu?

Außer dem AfW Bundesverband Finanzdienstleistung scheint keiner so richtig bemerkt zu haben, dass in Artikel 2 Nr. 11 der „EU-Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ Brüssel mal eben einen Begriff neu definiert hat. Eine Aufgabe, die der deutsche Gesetzgeber schon seit längerem vor sich herschiebt: die Festlegung, wer eigentlich ein Finanz- berater beziehungsweise eine Finanzberaterin ist.

Sie kennen das. Wenn wir über unsere Branche sprechen, dann fallen die unterschiedlichsten Begriffe: Finanzvermittler, Vermögensberater, Versicherungsvermittler, Makler, Honorarberater – Sie kennen sie alle. Oft noch mit einem Adjektiv versehen wir „gebunden“, „frei“ oder „unabhängig“. Bei so vielen Teil-Berufsbezeichnungen wird es schwierig, die Kolleginnen und Kollegen im Vertrieb mit einem Oberbegriff zu betiteln. Nun wurde dieser Oberbegriff in der Transparenzverordnung mit „Finanzberater“ gefunden.

Damit hat die EU gut vorgelegt, aber auch nicht mehr. Denn während in der oben genannten Definition die Versicherungsvermittler und die Berater bei Banken, Versicherungsunternehmen und Wertpapier- firmen enthalten sind, fehlen in der Definition ausgerechnet die Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO. Warum? Das weiß keiner so recht. Wahrscheinlich hat Brüssel die deutsche Bereichsausnahme, unter der die 34f-Vermittler agieren, schlicht übersehen und sie daher nicht extra aufgelistet.
Nach Auffassung des AfW muss und wird dieses Versehen wohl nachgebessert werden.

Somit könnte aus „gut gemeint“ am Ende auch ein „gut umgesetzt“ werden. Denn ein Oberbegriff mit dem Wort „Berater“ würde dem gesamten Image unserer Branche guttun und das beschreiben, was wir tun: unsere Kunden professionell beraten. Als Finanzberater.

(DR. WOLFGANG KUCKERTZ)

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