Anfang August 2021 hatte der Gesetzgeber mit dem Fondsstandortgesetz den Weg freigemacht für sogenannte geschlossene Sondervermögen. Dies ermöglicht kirchlichen Vermögen und Stiftungen mehr Flexibilität in der Auswahl ihrer Investments. Bislang konnten Investments, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb generieren, nicht oder nur in geringem Umfang umgesetzt werden. Diese Investments sind zudem verwaltungsintensiv, da zum Beispiel Steuererklärungspflichten im Ausland vorliegen können. Geschlossene Sondervermögen bieten nun erstmalig die Möglichkeit diese Problematik zu lösen.
Nur vier Wochen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes hat Kontora das Sondervermögen „GSV Invest 01“ mit Unterstützung der Verwahrstelle CACEIS aufgelegt und war damit sehr schnell am Markt. Das Zielvolumen des Sondervermögens beträgt 100 Millionen Euro.
Henning Landsiedel, Geschäftsführer der Kontora Kapitalverwaltungsgesellschaft, erläutert: „Wir sind sehr zufrieden über die enge Zusammenarbeit mit unserer Verwahrstelle CACEIS, die uns schnell und flexibel unterstützt hat, um dieses Sondervermögen technisch und prozessual per Ende August 2021 aufzusetzen, nachdem das Fondsstandortgesetz gerade erst zum 2. August 2021 in Kraft getreten war.”
Anja Maiberger, Managing Director bei CACEIS in Deutschland und für Vertrieb und Business Development verantwortlich, ergänzt: „Kontora ist ohne Frage ein First Mover hinsichtlich des geschlossenen Sondervermögens in Deutschland. Für uns bei CACEIS war daher völlig klar, dass wir Kontora dabei unterstützen das Sondervermögen wirklich sehr schnell an den Markt zu bringen. Als lösungsorientierter Partner und Dienstleister unserer Kunden stehen wir stets in engem Austausch mit unseren Kunden, um uns regelmäßig hinsichtlich derer Bedürfnisse sowie auch der Investorenbedürfnisse auszutauschen.”
(CACEIS)