Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation bzw. SFDR) ist nun seit über einem halben Jahr in Kraft. Was hat sich seitdem getan und wie geht es weiter?
„Wir glauben und hoffen, dass die Offenlegungsverordnung auf Dauer Bestand haben wird, aber sie wird sich mit der Zeit weiterentwickeln“, so Archie Beeching, Director of Responsible Investing beim Anleihenspezialisten Muzinich & Co.
Einige Entwicklungen im Blick behalten
Man habe bereits gesehen, wie sich die Offenlegungsverordnung auf die Branche auswirke, wenn es um die Entwicklung neuer Produkte geht und wie schnell Fonds neu klassifiziert wurden. Entscheidend sei jedoch laut Beeching, dass sich die veränderte Klassifizierung auch in den ESG-Praktiken und den Anlageprozessen der Vermögensverwalter niederschlage.
Investoren sollten einige Entwicklungen im Blick behalten. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die bisher geltende Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) ablösen, wodurch die ESG-Berichterstattung von 11.000 europäischen Unternehmen auf 49.000 ausgeweitet wird.
Fokus Klimawandel und die Kohlenstoffemissionen
„Wir erwarten auch, dass die diesjährige UN-Klimakonferenz (COP26) die Dringlichkeit von Veränderungen zur Bekämpfung des Klimawandels hervorheben wird“, meinte Beeching schon im Vorfeld der Klimakonferenz. Ebenso werden die Level 2-Anforderungen der Offenlegungsverordnung voraussichtlich im Juli 2022 in Kraft treten, welche u. a. detailliertere Angaben zu den negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen von Portfoliounternehmen verlangt.
Wie implementiert Muzinich ESG? Obwohl bereits seit mehr als 20 Jahren ESG-Faktoren einbezogen werden, verstärkt Muzinich sein Engagement weiterhin. Fokus sind hier der Klimawandel und die Kohlenstoffemissionen. Zudem ist Muzinich kürzlich der Net Zero Asset Managers Initiative beigetreten.
Für die meisten UCITS-Fonds wird zudem angestrebt, in puncto Kohlenstoffintensität mindestens zehn Prozent effizienter zu sein als die Referenzbenchmark. „Bei Strategien, die speziell auf die Dekarbonisierung ausgerichtet sind, werden wir die Mindesteffizienzschwelle auf 40 Prozent gegenüber der Benchmark anheben“, ergänzt Beeching.
(Muzinich & Co.)