Auf diese Weise sollen auch weiterhin Corona-Schutzmaßnahmen möglich sein. Die bisherige Corona-Notlage wird im Gegenzug nicht verlängert und läuft am 25. November aus. Bei der namentlichen Abstimmung hatten 688 Abgeordnete teilgenommen. 398 Parlamentarier stimmten für die Neuregelung, 254 waren dagegen. Es gab 36 Enthaltungen. Die Unionsfraktion hatte sich gegen die Gesetzesänderung ausgesprochen und forderte stattdessen, die Corona-Notlage zu verlängern. Die Union droht nun damit, das Vorhaben im Bundesrat abzulehnen.
Vorgesehen sind nach dem neuen Infektionsschutzgesetz unter anderem weiterhin Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebote und Hygienekonzepte. Geplant sind aber auch 3G-Zugangsregeln nur für Geimpfte, Genesene und Getestete am Arbeitsplatz und in Bussen, Bahnen und Zügen. Beschäftigte, die sich weigern, müssen in Homeoffice arbeiten oder anderswo eingesetzt werden. Auch generell gilt wieder eine Homeoffice-Pflicht. Wo es seitens des Arbeitgebers und der Beschäftigten möglich ist, soll von zu Hause aus gearbeitet werden.
Das neue Infektionsschutzgesetz ermöglicht Arbeitgebern unabhängig von der epidemischen Lage in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen, zur Verhinderung von Infektionen Daten zum Impf- und Serostatus der Beschäftigten zu verarbeiten. Ferner wurden die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld auf das Jahr 2022 ausgedehnt.
Verlängert wurde zudem der vereinfachte Zugang zu den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis Ende März 2022. Auch „bewährte Vorgaben“ zum betrieblichen Infektionsschutz werden für drei Monate beibehalten.
Auch eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher zum Beispiel in Pflegeheimen ist vorgesehen. Die Länder erhalten zudem Möglichkeiten, auch strengere Corona-Maßnahmen anzuordnen: Sie können je nach Infektionsgeschehen Kontakte beschränken und Events verbieten. Sport treiben können die Länder nicht untersagen, Sportveranstaltungen jedoch schon. Strengere Maßnahmen, wie etwa großflächige Schulschließungen, soll es nicht mehr geben.
Schließlich wird im neuen Infektionsschutzgesetz die Eintragung falscher Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweisen unter Strafe gestellt. Auch der Gebrauch fremder Gesundheitszeugnisse wird im Strafgesetzbuch ausdrücklich erfasst.
Infos: www.bundestag.de
uwelehmann/ surpress