Wirtschaft

Mein Haus ist Dein Haus

ARAG Experten mit Tipps zum Vermieten an Verwandte

Pexels / Pixabay

Trotz stetig steigender Mietpreise, die auch in der Corona-Pandemie nicht gesunken sind, leben knapp 60 Prozent der Deutschen zur Miete. Allein im September stieg die Nettokaltmiete im Schnitt um 1,4 Prozent. Wie schön, wenn also Wohnraum bereits im Familienbesitz vorhanden ist und genutzt werden kann. Viele Immobilienbesitzer vermieten Wohnungen oder Häuser für weniger Geld als üblich oder sogar kostenlos an die eigenen Verwandten. Sie sollten dabei nur eine kleine Steuerfalle beachten: Unter Umständen können nicht alle Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Der passende Grenzwert hat sich in diesem Jahr verändert. Wir haben alles Wissenswerte zum Vermieten unter Angehörigen für Sie zusammengestellt.

Die Miete bestimmt der Vermieter

Grundsätzlich können Sie an jedermann zu Preisen vermieten, die Sie selbst festlegen. Meist aber profitieren von diesem finanziellen Entgegenkommen Verwandte, also Ihre Kinder, Enkelkinder, Eltern oder Geschwister.

Achtung Steuerfalle

Möchten Sie bei Ihrer Vermietung steuerliche Vorteile haben, müssen Sie einen bestimmten Grenzwert beachten. Wer seine Kosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzen möchte, muss mit seiner Mietforderung über 50 Prozent der ortsüblichen Miete liegen. Bis 2020 waren es 66 Prozent. Liegen Sie zwischen 50 und 66 Prozent, müssen Sie eine sogenannte Totalüberschussprognose erstellen. Werden dabei verglichen mit den Einkünften und Ausgaben in der Vergangenheit positive Einkünfte für die nächsten 30 Jahre erwartet, können auch hier alle Werbungskosten abgesetzt werden. Die neue Regelung gilt erstmals für das Steuerjahr 2021. Als Grundlage gilt die Warmmiete. Liegen Sie unter dem Grenzwert, können Sie die Kosten nur anteilig absetzen. Dürfen Ihre Verwandten unentgeltlich wohnen, können Sie keine Kosten geltend machen. Der Tipp der ARAG Experten: Nehmen Sie von vorneherein etwas mehr als 50 Prozent und beobachten Sie die ortsübliche Miete, um anpassen zu können, wenn diese steigt. So gefährden Sie Ihren Steuervorteil nicht. Die Höhe der ortsüblichen Miete steht im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung

Behandeln Sie begünstigte verwandte Mieter wie normale Mieter. Schließen Sie mit ihnen einen schriftlichen Mietvertrag ab und lassen sich die Miete überweisen. Die ARAG Experten raten dringend davon ab, die Miete in Teilen oder komplett zurückzuerstatten. Erstellen Sie einmal im Jahr eine Nebenkostenabrechnung und lassen Nachzahlungen oder Gutschriften über Ihr Konto laufen.

Ausnahme: Unterhaltsberechtigte Kinder

Haben Sie unterhaltsberechtigte Kinder, können Sie den Unterhalt mit der Mietzahlung verrechnen. Hier verlieren Sie auch Ihren Steuervorteil nicht, wenn die vereinbarte Miete nach Abzug des Unterhalts unter 50 Prozent der ortsüblichen Miete liegt. Die ARAG Experten raten, beides separat schriftlich festzuhalten. Schließen Sie mit Ihrem Kind einen Vertrag über die Miete und dokumentieren Sie die Unterhaltszahlung. Ihr Sohn oder Ihre Tochter Kind sollte Ihnen immer die komplette Miete überweisen. Und Sie überweisen Ihrem Kind den Unterhalt. Das ist transparent, falls das Finanzamt Fragen hat.

Schenken statt vermieten

Statt eine Wohnung zu vermieten, könnten Sie sie Ihrem Kind oder Angehörigen auch schenken. Eine Schenkung ist bis zu einem Wert von 400.000 Euro für Kinder und Stiefkinder steuerfrei sowie für Enkel, wenn das Kind bereits verstorben ist.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

(ARAG)

print

Tags: , , , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Welche Neuerungen gibt es zum BAV-Geschäft?

Im bAV Geschäft gibt es immer wieder neue Trends und verbesserte Tarife. Was können Berater und Vermittler für 202472025 erwarten?

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 03 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben