Viele Flüchtlinge, die in der aktuellen Situation nach Deutschland gekommen sind und auch weiterhin kommen, brauchen ärztliche Hilfe. Zahlreiche Mediziner engagieren sich hier und behandeln diese als niedergelassener oder angestellter Arzt auf ehrenamtlicher oder honorarärztlicher Basis. Die HDI Versicherung informiert deshalb zum ärztlichen Berufshaftpflichtschutz in der jeweiligen Situation.
Am einfachsten stellt sich die Lage für alle Ärzte dar, die sich ehrenamtlich engagieren möchten. Sofern eine Berufshaftpflicht bei HDI besteht, sind diese Tätigkeiten im Rahmen der Versicherung abgedeckt. Es reicht hierbei die sogenannte „Restrisiko-“ bzw. „Ruhestandsabsicherung“ aus.
Ärzte, die sich auf Honorarbasis in ihrer medizinischen Funktion in der Flüchtlingshilfe engagieren, sollten dagegen den Versicherungsschutz ihrer Berufshaftpflicht genauer prüfen. Die Arzthaftpflichtversicherung von HDI bietet hier praktikable Lösungen. Nicht bei jeder Arzthaftpflichtversicherung am deutschen Markt ist das der Fall.
Um bei HDI für eine honorarärztliche Tätigkeit im Rahmen der Flüchtlingshilfe ausreichend abgesichert zu sein, sollte der Versicherungsschutz zumindest die „gelegentliche freiberufliche (Neben-)Tätigkeit“ bzw. „gelegentliche außerdienstliche Tätigkeit“ umfassen. Dies ist bei allen niedergelassenen Ärzten der Fall.
Auch die über das Jungmedizinerkonzept von HDI versicherten Assistenzärzte in der Weiterbildung bzw. Medizinstudierende verfügen über die notwendige Deckung.
Sollte ein ergänzender Schutz erforderlich sein, bietet HDI diesen in Form der Absicherung des „ärztlichen Restrisikos“ (ausreichend für ehrenamtliche Tätigkeit) bzw. für „gelegentliche außerdienstliche Tätigkeiten“ (ausreichend für honorarärztliche Tätigkeit) an.
(HDI)