Wirtschaft

Vereinfachung bei Riester-Zulagen greift erstmalig

Vor Auszahlung wird geprüft, ob Riester-Sparer für Zulagen berechtigt ist – dennoch können sie sich nicht entspannt zurücklehnen

Mitte Mai freuen sich Millionen Riester-Sparer: Dann wird größte Teil der staatlichen Zulagen ausgezahlt

Bei der aktuellen Auszahlung am 16. Mai 2022 greift erstmalig der neue Prozess der ZfA, der im März 2022 eingeführt wurde. Nun wird vor der Auszahlung geprüft, ob der Riester-Sparer für die Zulagen berechtigt ist. Trotzdem können sich Riester-Sparer nicht entspannt zurücklehnen.

Mitte Mai eines jeden Jahres freuen sich Millionen Riester-Sparer. Denn dann wird der größte Teil der staatlichen Zulagen ausgezahlt. Allein im letzten Jahr flossen im Mai rund 2,9 Milliarden Euro der insgesamt 3,2 Milliarden Euro auf die Verträge der Sparer.

Geld-zurück-Forderungen

Doch in der Vergangenheit kam es in Folge oftmals zu Enttäuschungen. Stellte sich nämlich heraus, dass der Empfänger die Zulagen nicht oder nur teilweise bekommen durfte, forderte die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) das Geld zurück – und das auch noch Jahre später.

Ein Grund dafür war, dass eine Prüfung über die Berechtigung erst nach der Auszahlung erfolgte. Die Folge war ein sehr großer administrativer Aufwand für die Anbieter, aber auch für die überraschten Anleger. Erfolgte die Rückforderung nämlich aufgrund von fehlerhaften oder unvollständiger Daten, musste der Sparer eine erneute Auszahlung beantragen.

Bei Union Investment als größtem Riester-Anbieter in Deutschland wurden in den letzten Jahren im Schnitt rund zehn Prozent der Zulagen zurückgefordert.

Vereinfachung des Zulageverfahrens greift jetzt erstmalig

Diese Probleme gehören der Vergangenheit an. Denn bei der aktuellen Auszahlung am 16. Mai 2022 greift nun erstmalig der neue Prozess der ZfA, der im März 2022 eingeführt wurde. Nun prüft die Zulagenstelle vor der Auszahlung, ob der Riester-Sparer für die Zulagen berechtigt ist. Rückforderungen beispielsweise wegen fehlender Rentenversicherungspflicht können somit nicht mehr auftreten.

„Die Umstellung des Prüfverfahrens begrüßen wir ausdrücklich“, betont Björn Deyer, Leiter Altersvorsorge bei Union Investment. Diese von den Riester-Anbietern vorgeschlagene Änderung gebe den Sparern mehr Verlässlichkeit über die Zulagenzahlung und entlaste die Gesellschaften.

„Die Umstellung bei der ZfA kann aber nur der erste Schritt bei der dringend benötigten Reform der Riester-Rente sein“, fordert Deyer. Um die private Vorsorge wieder attraktiv zu machen, sollte eine attraktive und transparente Förderung eingeführt werden, die für alle intuitiv verständlich ist.

Am wichtigsten sei aber die Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, um die Ertragschancen für die Sparer zu erhöhen. Diese kostet den Staat nichts und hilft Riester-Sparern immens.

Sparer sind nicht aus der Verantwortung

Trotz der nun erfolgten Vereinfachung können sich Riester-Sparer nicht entspannt zurücklehnen. Denn es gibt immer noch Dinge, die sie dem Anbieter mitteilen müssen, um die volle Zulage zu bekommen. So wird beispielsweise ein Kurzarbeitergeld oder das Arbeitslosengeld II nicht automatisch der Rentenversicherung als sozialversicherungspflichtiges Einkommen gemeldet, was dann Auswirkungen auf die Berechnung der Riester-Zulage hat.

Auch sollten dem Anbieter die vollständigen Namen und Geburtsdaten der Kinder so angegeben werden, wie sie auch der Familienkasse gemeldet wurden. Bei Abweichungen kann es sonst nämlich vorkommen, dass die Kinder beim automatisierten Datenabgleich nicht gefunden werden, und die Zulage für sie nicht ausgezahlt wird.

Grund: ungenügende Einzahlung

Solange die Förderung nicht grundlegend reformiert wird, dürfte auch der häufigste Grund für eine verschenkte Zulage nicht wegfallen: eine ungenügende Einzahlung. Um die volle Zulage zu bekommen, muss vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres eingezahlt werden.

Schwankt das Einkommen beispielsweise durch Sonderzahlungen, Gehaltserhöhung oder Tarifanpassungen und werden die Einzahlungen nicht angepasst, erhält der Sparer weniger Zulagen als möglich.

„Wir empfehlen jedem Riester-Sparer, einmal im Jahr zusammen mit seinem Bankberater die persönlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Dann kann er sicher sein, das maximal Mögliche für seine Altersvorsorge zu tun“, rät Deyer.

(Union Investment)

print

Tags: , , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Welche Neuerungen gibt es zum BAV-Geschäft?

Im bAV Geschäft gibt es immer wieder neue Trends und verbesserte Tarife. Was können Berater und Vermittler für 202472025 erwarten?

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 03 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben